Gastwirte fallen im Lockdown um ihr Geschäft um. Ihre Mitarbeiter dürfen nun in Kurzarbeit zu Hause bleiben.

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Alle Räder stehen still, wenn das Arbeitsmarktservice es bewilligt. Die Kurzarbeit geht in die nächste Phase: Für die Dauer des Lockdowns, also zumindest einmal im November, dürfen behördlich gesperrte Betriebe ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit nach Hause schicken. Alle anderen haben weiterhin die Möglichkeit, Kurzarbeit zu den zuletzt gültigen Auflagen zu nutzen. Für Härtefälle gibt es auch hier Ausnahmen. Die Abstimmung der Sozialpartner über das neue Lockdown-Modell erfolgte im raschen Einvernehmen, wie Beteiligte betonen. Es handelt sich zunächst um eine rein politische Einigung. An der entsprechenden Richtlinie tüftelt derzeit das Arbeitsmarktservice (AMS). Das Wichtigste im Überblick:

Frage: Was ist neu an der Kurzarbeit im Lockdown?

Antwort: Ab November dürfen Betriebe, die wegen behördlicher Schließung direkt vom Lockdown betroffen sind, wieder auf das Kurzarbeitsmodell vom März zurückgreifen. Betroffene Mitarbeiter dürfen im November nun weniger als 30 Prozent oder gar nicht arbeiten, selbst wenn sie den bisherigen Mindestumfang im Durchrechnungszeitraum dadurch verfehlen. Die Genehmigung erfolgt für die Gruppe der direkt Betroffenen pauschal, um zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu minimieren. Eine rückwirkende Unterschreitung kann bis zum 20. November beantragt werden.

Ein Auge wird auch automatisch zugedrückt, wenn durch eine weitere Arbeitszeitverkürzung die bisherige Untergrenze von 30 Prozent für den gesamten Durchrechnungszeitraum unterschritten wird.

Ein Beispiel: Ein Kaffeehausbetreiber hat für seine Mitarbeiter von Oktober bis Jahresende Kurzarbeit im Mindestausmaß von 30 Prozent beantragt, weniger war nicht erlaubt. Im November muss er dichtmachen und schickt seine Belegschaft nach Hause. In den Monaten danach läuft das Geschäft weiterhin so schlecht, sodass die Mitarbeiter nur 30 Prozent arbeiten. Ursprünglich hätte das AMS eine Rückforderung der Beihilfe veranlassen können. Das ist nun vom Tisch.

Frage: Muss weiterhin die wirtschaftliche Notlage durch Steuerberater attestiert werden?

Antwort: Eigentlich gilt seit der Phase drei der Kurzarbeit von Anfang Oktober bis Ende März, dass Unternehmen ihre wirtschaftliche Not anhand unabhängig geprüfter Zahlen begründen müssen, um Kurzarbeit zu beantragen. Für die per Verordnung gesperrten Betriebe, deren wirtschaftliche Notlage ohnehin evident ist, entfällt diese Verpflichtung nun.

Frage: Welche Betriebe gelten als direkt vom Lockdown betroffen?

Antwort: Die Gastronomie wird behördlich geschlossen. Auch Wirte, die Essen ausliefern oder zum Abholen anbieten, können von der erweiterten Kurzarbeit Gebrauch machen. Drive-in-Lokale, die normal weiteroperieren dürfen, sind aber keine direkt betroffenen Betriebe. Auch Beherbergungsbetriebe, selbst wenn sie Geschäftsreisende einquartieren dürfen, sind direkt betroffen. Skiliftbetreiber, Theater, Kinos, Fitnessstudios, Bäder, Zoos, Vergnügungsparks, Casinos, Bordelle und Co, die nun geschlossen haben müssen, zählen ebenfalls dazu.

Frage: Was ändert sich für Unternehmen, die nicht direkt vom Lockdown betroffen sind?

Antwort: Alle Betriebe dürfen Kurzarbeitsprojekte rückwirkend für den November bis zum 20. beantragen. Zuletzt mussten Unternehmen Kurzarbeit immer im Vorfeld anmelden. Durch den Lockdown dürften auch nicht direkt betroffene Firmen in wirtschaftliche Not geraten und somit auf Kurzarbeit zurückgreifen wollen, so die Überlegung.

Auch jene Unternehmen, die bereits im Oktober Kurzarbeit beantragt hatten, dürfen Anträge rückwirkend abändern. Allerdings gilt für sie der Rahmen von 30 bis 80 Prozent im Durchrechnungszeitraum. Neu ist auch, dass Unternehmen, die nur während des Lockdowns Kurzarbeit anmelden, ihre Notlage nicht durch Steuerberater absegnen lassen müssen.

Frage: Schauen indirekt vom Lockdown betroffene Betriebe, wie Zulieferer für Gastro und Hotellerie, durch die Finger?

Antwort: Für alle Unternehmen gilt, dass sie die Untergrenze für die Kurzarbeit von 30 Prozent im Durchrechnungszeitraum unterschreiten dürfen, wenn sie nachweisen können, dass sie wegen des Lockdowns in eine missliche Lage kamen. Im Unterschied zu den gesperrten Brachen entfällt lediglich die pauschale Genehmigung.

Frage: Wie viele Menschen werden voraussichtlich in Kurzarbeit sein?

Antwort: Beim Lockdown im Frühling waren bis zu 1,3 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Davon gehen Experten diesmal nicht aus. Immerhin dürfen alle Geschäfte, Frisöre und Kosmetikstudios offenbleiben. Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) sagte am Montag, dass eine von ihr befragte Expertenrunde mit einer halben Million Menschen in Kurzarbeit im November rechnet. Ende September waren knapp 300.000 Personen in Kurzarbeit. Die Zahlen für Oktober werden heute, Dienstag, veröffentlicht. (Leopold Stefan, 3.11.2020)