Das Grazer Oberlandesgericht hat am Dienstag im Fall Eduard L. die Geldstrafe von 1.920 auf 7.200 Euro erhöht.

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Graz – Im Grazer Oberlandesgericht (OLG) ist am Dienstag die Strafe für den steirischen Arzt Eduard L. teilweise erhöht worden. Statt 1.920 muss er nun 7.200 Euro zahlen, die bedingte Haftstrafe in der Höhe von vier Monaten blieb gleich. Der Mediziner war im Juli 2019 wegen Quälens seiner vier Kinder und Verstoß gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft berief gegen die Strafhöhe und bekam recht.

Die Strafhöhe von 1.920 Euro beruhte auf einem Tagsatz von vier Euro, was der Anklagebehörde zu niedrig erschien. "Die Strafe ist angemessen", meinte die Verteidigerin. "Sie sind hochqualifiziert, warum haben Sie keine Arbeit gefunden?", fragte der Richter. "Ich habe keine gesucht, ich hätte das nicht geschafft", antwortete der Arzt. "Und warum haben Sie ihre Praxis nicht verkauft?", hakte der Vorsitzende nach. "Es gab keinen einzigen Bewerber", meinte der Befragte.

Zweimalige Prozessführung

Der Prozess gegen den Arzt musste zweimal durchgeführt werden. Eduard L. wurde vorgeworfen, seine drei Töchter und seinen Sohn jahrelang gequält zu haben. Er soll sie vor allem durch Selbstmorddrohungen geängstigt haben. Das erste Verfahren endete im September 2017 mit einem Freispruch, weil der Richter eher einen "verspäteten Rosenkrieg" zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Frau annahm. Doch diese Entscheidung hielt nicht stand, wegen nicht ausführlich gewürdigter Beweise wurde der Nichtigkeitsbeschwerde stattgegeben.

Tagsatz erhöht

Die zweite Runde dauerte deutlich länger und wurde äußerst penibel abgewickelt. Das neue Verfahren war geprägt von Emotionen, Vorwürfen, Tränen und Verzweiflung aufseiten der Kinder. Der Angeklagte hatte stets beteuert, er habe ihnen nie schaden wollen. Die Geschichten von verdorbenem Essen, abwertenden Bemerkungen, ständigen Selbstmorddrohungen und Selbstverletzungen wurden breit ausgewalzt und erwiesen sich nur teilweise als strafrechtlich relevant. Am Ende gab es im Juli 2019 vier Monate bedingt und 1.920 Euro unbedingte Geldstrafe. Der Richter meinte, er habe den Angeklagten nur dort schuldig gesprochen, wo seine Schuld einwandfrei erwiesen war. Dass er die Kinder drogen- und alkoholsüchtig gemacht habe, sah der Richter als nicht erwiesen an, wohl aber die psychische Belastung durch die wiederholten Selbstmorddrohungen.

Der Berufungssenat folgte in weiten Teilen der ersten Entscheidung, lediglich der Tagsatz wurde von vier auf 15 Euro erhöht, wodurch sich bei 480 Tagsätzen eine Gesamtstrafe von 7.200 Euro ergibt. Gegen diese Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel mehr. (APA, 3.11.2020)