Vor allem die Gastro- und Beherberungsbetriebe sind schwer von der Corona-Krise getroffen.

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Wien – Nachdem Neos-Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn aufgrund von Aussagen von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) vermutet hat, dass die Kurzarbeit beim Umsatzersatz im November gegengerechnet werden könnte, wurde das seitens der Wirtschaftskammer (WKO) in Abrede gestellt. Was genau geplant ist, blieb aber offen, denn aus Blümels Ministerium gab es vorerst keine Antwort auf die entsprechende Anfrage. Dort hatte es nur geheißen, man arbeite mit Hochdruck an einer Lösung.

Für den November erhalten vom Lockdown betroffene Branchen – Gastronomie und Hotellerie – einen Umsatzersatz. Der beläuft sich auf bis zu 80 Prozent der Erlöse des vorigen Novembers. Dafür darf niemand gekündigt werden. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen, sagte Blümel am Samstag.

"Die Kurzarbeit wird nicht gegengerechnet. Wenn die Kurzarbeit hier mit drin wäre, käme für Viele nichts mehr heraus", sagte nun der Obmann der Gastronomiesparte in der WKÖ, Mario Pulker, der APA. Ebenso nicht gegengerechnet werden laut Pulker jene Umsätze, die die Gastronomen nun aus dem Liefer- bzw. Mitnehmgeschäft lukrieren. Sehr wohl gegengerechnet werden laut Pulker 100 Prozent hohe Kreditgarantien, nicht aber Garantien, die sich auf 90 oder 80 Prozent belaufen. "Und die Hilfe wird rasch fließen", so der Wirtschaftskämmerer, "spätestens 14 Tage nachdem die Verordnung fertig ist."

Beschäftigung im Tourismus immer noch klar unter dem Vorjahr

Besonders leidet unter der Krise der Beherbergungs- und Gastronomiesektor, aber auch im Bauwesen, im Kulturbereich und bei den persönlichen Dienstleistungen wurden wegen der Pandemie deutlich Jobs reduziert. Erholt hat sich die Beschäftigungssituation bisher nur in kaum einer dieser krisengebeutelten Sektoren, schreibt das Wifo in einer Studie.

Vor allem im Tourismus- und Gastronomiebereich ist die Lage nach wie vor trüb. In dem Sektor lag die Beschäftigung zum Ende der Sommersaison immer noch knapp zehn Prozent (9,6 Prozent) unter dem Niveau des Vorjahres, so das Wifo. Auch im Bereich Kunst, Unterhaltung und Kultur lag das Minus bei 4,5 Prozent. Bei den sonstigen Dienstleistungen, wo auch Friseure und Kosmetikstudios enthalten sind, lag das Beschäftigungsminus per Ende September bei 2,1 Prozent zum Vorjahr.

Über alle Branchen betrachtet lag die Beschäftigung im September nur noch rund ein Prozent unter dem Vorjahresniveau. Das bedeutet eine deutliche Verbesserung zum März 2020 – also zum Beginn der Pandemie –, als die Beschäftigung noch um 4,9 Prozent unter das Niveau von 2019 gesunken war.

Corona-Hilfen dürften weniger Impulse bringen als angenommen

Die Bundesregierung schüttet Steuergeld in Milliardenhöhe aus. Die positiven Effekte dürften aber niedriger ausfallen als in der Kostenschätzung angenommen, meint der Budgetdienst des Parlaments in der Beantwortung einer Anfrage der Neos. Bei den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen seien unrealistische Annahmen getroffen worden, bei den Investitionen gebe es viele Mitnahmeeffekte.

Im konkreten untersucht hat der Budgetdienst die vorgezogene Senkung der Einkommensteuer, die Erhöhung der Negativsteuer, die Einmalzahlungen für Familien und Arbeitslose sowie die Investitionsprämie. Außerdem hat er die Verteilung der Effekte auf die einzelnen Einkommensgruppen überprüft.

Unrealistische Annahmen für Konsum

"Die in der WFA (Wirkungsorientierten Folgenabschätzung) ausgewiesenen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 sind deutlich zu hoch, weil unrealistische Annahmen für den Konsumimpuls getroffen wurden", heißt es in der Stellungnahme, die der APA vorliegt. So würden die Haushalte von 2020 bis 2024 durch die Steuersenkung um 8,3 Milliarden Euro entlastet, die WFA gehe aber von einem Wertschöpfungszuwachs aus, der einem Anstieg des Privatkonsums um elf Milliarden Euro entspreche. Ab 2021 müssten die Österreicher demnach für jeden Euro an Entlastung mehr als einen Euro zusätzlich ausgeben. Das "legt nahe, dass dem BMF bei der Eingabe der Werte in das WFA-IT-Tool ein Fehler unterlaufen sein dürfte", so der Budgetdienst.

Reiche profitieren mehr als Arme

Insgesamt geht der Budgetdienst des Parlaments davon aus, dass die wohlhabenderen Haushalte von dem Maßnahmen stärker profitieren werden als die ärmeren. Dem Fünftel der Haushalte mit dem höchsten Einkommen kommen demnach 23 Prozent der positiven Effekte zugute, vor allem weil sie am stärksten von der Tarifsenkung der Einkommensteuer profitieren. Vom gesamten Entlastungsvolumen entfallen hingegen nur rund 16 Prozent auf das einkommensschwächste Fünftel der Haushalte, weil hier zahlreiche Personen aufgrund eines zu geringen Einkommens nur begrenzt von der Senkung des Eingangssteuersatzes profitieren und dies nur teilweise durch die Erhöhung des SV-Bonus kompensiert wird. (APA, 4.11.2020)