Eine 47-Jährige ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung für schuldig befunden und zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Graz – Eine 47-Jährige ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen unter anderem absichtlicher schwerer Körperverletzung für schuldig befunden und zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie soll im April dieses Jahres ihrem damaligen Ehemann fünf Stiche in Hals, Kiefer und Rücken versetzt haben. Die Angeklagte sprach von Notwehr. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Notwehr oder nicht

Das Paar hatte im Frühjahr 2019 geheiratet, doch von Anfang an gab es zwischen den beiden Streit, nicht zuletzt, weil beide häufig alkoholisiert waren. Im April 2020 kam es wieder einmal zu so einer heftigen Auseinandersetzung, dass die Polizei einschreiten musste. Diese wies den Ehemann weg, doch er kam zurück. Im Zuge eines neuerlichen "Gerangels" soll er auf die Frau losgegangen sein, aber sie konnte ihn wegstoßen. Nach ihren Angaben hatte er ein Messer in der Hand, das dann aber sie ergreifen konnte und ihn damit in den Hals stach. Die kurze Klinge brach ab, also ging die Angeklagte in die Küche und holte ein anderes Messer.

Damit stach sie laut Anklage insgesamt fünf Mal zu, und zwar ausschließlich in die Rückseite des Mannes. "Sie haben versucht, ihn umzubringen", stellte Richter Raimund Frei fest. "Nein, nie", antwortete die Beschuldigte. "Sie sind aber mit dem Messer auf ihn losgegangen", meinte der Vorsitzende. "Ich hab' mein Leben retten müssen", beteuerte die Frau. Dass beide betrunken waren, leugnete sie nicht.

Kein Mordversuch

Das war aber eher der Normalzustand, besonders bei ihrem Mann. Er habe sie immer wieder bestohlen, in der Wohnung randaliert "und mein Gewand zerschnitten", schilderte sie ihren Ehealltag, beteuerte aber gleichzeitig: "Wir haben uns geliebt, ich empfinde immer noch etwas". Sie blieb dabei, dass es Notwehr war. Die Scheidung reichte sie übrigens nach eigenen Angaben bereits "Ende 2019, Anfang 2020" ein.

Die Anklage lautete zunächst auf versuchten Mord, doch die Laienrichter entschieden dagegen. Sie befanden, es war absichtliche schwere Körperverletzung, außerdem eine gefährliche Drohung. Die 47-Jährige wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA, 4.11.2020)