Innenminister Karl Nehammer steht unter Druck.

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Was sind die politischen Konsequenzen des Terroranschlags vom Montag? Eine Untersuchungskommission soll Polizeifehler prüfen, nachdem bekannt wurde, dass die slowakischen Behörden ihre österreichischen Kollegen vor dem Attentäter gewarnt hatten. Dieser hatte ja im Sommer versucht, in der Slowakei Munition zu kaufen. Doch die Warnung blieb ohne Folgen. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) steht als Ressortchef nun unter Druck.

Ein Vertreter des grünen Koalitionspartners fordert nun sogar Nehammers Rücktritt: Martin Margulies, grüner Gemeinderat und Budgetsprecher der Landespartei in Wien. "Warum ist @karlnehammer noch im Amt?", schreibt Margulies, der auch Dritter Landtagspräsident in Wien ist, auf Twitter. "Er hat seine Abteilungen nicht im Griff. Ein erkennbarer Terrorangriff wurde nicht verhindert. Vier Menschen starben. Und das alles wird bekannt innerhalb von 48 Stunden. Was kommt da noch?"

Nehammer macht Kickl verantwortlich

Laut Margulies ist nicht jeder Anschlag verhinderbar. "Nach dem, was in den vergangenen Stunden bekannt wurde, wäre dieser jedoch zu verhindern gewesen. Und natürlich geht's nicht um persönliche, sehr wohl aber um Ministerverantwortung." Auf Twitter thematisierte Margulies weiter, dass er "so halb" Nehammer zum Rücktritt aufgefordert habe. "Eigentlich hoffe ich, dass er selbst weiß, welche Konsequenzen zu ziehen wären."

Nehammer selbst macht freilich seinen blauen Vorgänger Herbert Kickl für die Fehler des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) verantwortlich, denn Kickl habe das BVT zerstört. Allerdings hatte Nehammer während der türkis-blauen Koalition Kickls Vorgehen verteidigt.

Amtsmissbrauch unwahrscheinlich

Andere Spekulationen beziehen sich auf strafrechtliche Folgen des mutmaßlichen Behördenversagens. Dass es zu einem Verfahren wegen Amtsmissbrauch gegen Nehammer kommt, ist allerdings sehr unwahrscheinlich. Nicht jedes rechtswidrige oder schädigende Verhalten eines Amtsträgers – sofern es zu solchem kam – erfüllt den Tatbestand des Amtsmissbrauchs.

Für den nämlich braucht es einen expliziten Vorsatz, einen anderen an seinen Rechten zu schädigen. Darauf würden bis zu fünf Jahre Haft stehen. Wer die Tat "mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht", ist sogar mit zehn Jahren zu bestrafen. (David Krutzler, Gabriele Scherndl, Sebastian Fellner, 5.11.2020)