Lukaschenko bei einem offiziellen Besuch in Österreich am Dienstag, 12. November 2019.

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Brüssel/Minsk – Die EU hat wegen der anhaltenden Unterdrückung der Demokratiebewegung in Belarus (Weißrussland) Sanktionen gegen Machthaber Alexander Lukaschenko verhängt. Die Strafmaßnahmen gegen den 66-Jährigen traten am Freitag mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Sie sehen ein Einreiseverbot vor und ermöglichen das Einfrieren von Vermögenswerten.

Neben dem Präsidenten wurden noch weitere 14 Personen aus dem Machtapparat mit Sanktionen belegt. Darunter sind auch Lukaschenkos ältester Sohn Viktor, der als nationaler Sicherheitsberater fungiert, der Vorsitzende des Staatssicherheitskomitees (KGB), Iwan Tertel, sowie Lukaschenkos Sprecherin Natalja Eismont.

In Belarus gibt es seit der Präsidentenwahl am 9. August Proteste und Streiks gegen den autoritären Staatschef, der bereits seit 26 Jahren an der Macht ist. Auslöser sind Vorwürfe der Fälschung der Wahl, nach der sich Lukaschenko mit 80,1 Prozent der Stimmen zum Sieger hatte erklären lassen. Bei den Protesten nach der Wahl gab es mehrere Tote, Hunderte Verletzte und Tausende Festnahmen.

Mehr als 60 Personen

Nach dem Beschluss vom Freitag stehen mittlerweile knapp 60 Personen aus Belarus auf der EU-Sanktionsliste. Bereits am 2. Oktober waren wegen der Ereignisse nach der Wahl restriktive Maßnahmen gegen 40 Personen verhängt worden. Den Betroffenen wird unter anderem die Verantwortung für willkürliche Festnahmen, für die Misshandlung friedlicher Demonstranten sowie für Einschüchterungen und Gewalt gegen Journalisten vorgeworfen.

Dass Lukaschenko nicht sofort sanktioniert wurde, lag daran, dass einige EU-Staaten befürchteten, dass die Strafmaßnahmen die diplomatischen Bemühungen zur Beilegung des Konflikts erschweren könnten. Das unbeirrte Festhalten Lukaschenkos am harten Kurs gegen die Opposition in den vergangenen Wochen hat die Zweifler allerdings zum Umdenken bewegt.

Erst 2016 hat die EU Sanktionen gegen Lukaschenko und seinen Machtapparat auslaufen lassen – ungeachtet der Kritik von Menschenrechtlern. Als Grund dafür wurden damals die Freilassung politischer Gefangener sowie die gewaltfrei verlaufene Präsidentenwahl im Jahr 2015 genannt. (APA, 6.11.2020)