Grünen-Justizministerin Alma Zadić äußerte sich im Interview nicht zum Vorsitz der U-Kommission.

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Wien – Am Mittwoch hat die Bundesregierung ein Antiterrorpaket präsentiert, das erst noch durchs Parlament muss. Die grüne Justizministerin Alma Zadić sagte im Ö1-"Morgenjournal" nun aber, dass "selbstverständlich" noch Ergebnisse aus der Untersuchungskommission in das Paket und die Neuaufstellung des Verfassungsschutzes einfließen sollen.

Zu Medienberichten, dass Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes die Leitung der U-Kommission übernehmen soll, wollte sich Zadić mit Hinweis auf die Präsentation am Donnerstag nicht äußern.

Ausweichende Antworten

Auf die Frage, ob die am Mittwoch präsentierten Teile des Antiterrorpaktes bereits juristisch geprüft sind, antwortet die Justizministerin ausweichend. Man habe sich in der Regierung auf einige Punkte geeinigt. "Jetzt geht es darum, diese Punkte legistisch umzusetzen", sagt Zadić. Experten würden nun "Regelungen finden, die grundrechtskonform, verfassungskonform" sind, verspricht Zadić im Interview.

Ob sich Bundeskanzler Sebastian Kurz und Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP) bei ihr entschuldigt hätten, weil sie nach dem Terroranschlag in Wien zunächst der Justiz die Schuld zugeschoben hätten, beantwortete Zadić nicht. Stattdessen betonte sie einmal mehr, dass man sich nun auf ein Maßnahmenpaket geeinigt habe.

Auftrag der Aufklärung

Am Donnerstag wird die Untersuchungskommission zum Terroranschlag vom 2. November präsentiert. Sie soll klären, ob es zu Behördenversagen gekommen ist. Ergebnisse der Kommission sollen in das Antiterrorpaket einfließen, kündigte Zadić an.

Kern der Kritik ist, dass Behörden trotz einschlägiger Verdachtsmomente nichts unternommen haben. Der spätere Täter hatte versucht, in der Slowakei Munition zu kaufen, was Wien auch von den Behörden des Nachbarlands mitgeteilt worden war. Auch hatte er Kontakt zu Personen, die im Auftrag des deutschen Verfassungsschutzes vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung überwacht wurden. In beiden Fällen wurden keine Konsequenzen gezogen, auch die Justiz blieb uninformiert. (red, APA, 12.11.2020)