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Es werden viel zu viele Smartphones weggeworfen – und das ist zum Teil auch die Schuld der Politik und ihrer Inaktivität.

Foto: REUTERS/ Regis Duvignau

Die technische Entwicklung, die Smartphones in den vergangenen Jahren hingelegt haben, ist beeindruckend. Für viele ist das Smartphone längst zum wichtigsten Gerät in ihrem Alltag avanciert. Zu einem, das gleichermaßen für Kommunikation, Spiele, Fotografie oder auch Videostreaming eingesetzt wird. Umso betrüblicher ist es, dass parallel dazu gewisse strukturelle Defizite geblieben sind, die die Möglichkeiten der Käufer massiv einschränken – und auch aus einer ökologischen Perspektive ein echtes Problem darstellen. Dinge, bei denen die oft beschworene Selbstregulierung des Marktes augenscheinlich versagt hat – und bei denen es insofern höchste Zeit wäre, dass die Politik eingreift. Und zwar nicht nur mit Versprechungen, sondern mit konkreten Taten. Im Folgenden ein Blick auf die dringlichsten Probleme in dieser Hinsicht.

Ein Gerät für einen Anbieter

Das Verhältnis zwischen Mobilfunkern und Hardwareherstellern ist seit jeher ein inniges. Eines, das für beide Seiten unzweifelhaft Vorteile birgt, aus Sicht der Konsumenten präsentiert sich hingegen ein anderes Bild. So hatten die Mobilfunker vor allem in früheren Jahren stark bei der Softwareausstattung von Smartphones mitzureden, was allerlei negative Effekte bescherte – von schlechter Update-Versorgung bis zu einer Unzahl an vorinstallierten Apps. In Europa ist dieses Phänomen zwar mittlerweile weitgehend Geschichte – die Mobilfunker beschränken sich vor allem auf Vorabtests neuer Softwareversionen mit ihren Netzen –, gewisse Probleme bleiben aber.

Allen voran der SIM-Lock: Über diesen sorgen Mobilfunker dafür, dass bei ihnen gekaufte Geräte auch nur im eigenen Netz verwendet werden können. In Österreich bedient sich von den großen Mobilfunkanbietern zwar nur mehr A1 solcher Methoden. Gerade angesichts zunehmender Dual-SIM-Nutzung besteht aber die Gefahr, dass es eine gewisse Renaissance des SIM-Locks geben könnte – vor allem wenn die parallele Nutzung mehrerer Netze über die E-SIM noch einfacher wird. Insofern wäre es an der Zeit, solchen Methoden endgültig einen Riegel vorzuschieben: Ein SIM-Lock beschränkt die Nutzbarkeit eines Smartphones in einem nicht akzeptablen Ausmaß. Und nein: Eine nachträgliche Entfernung solcher Sperren zu Preisen von zum Teil mehr als 100 Euro ist keine taugliche Alternative. Es ist besser als nichts, aber das war es dann auch schon.

Updates, Updates, Updates

Die aktuell wohl größte Baustelle findet sich aber an anderer Stelle: bei der Softwareversorgung. Gerade bei Android-Smartphones zeigt sich ein äußerst betrübliches Bild: Selbst bei Googles eigenen Geräten gibt es gerade einmal drei Jahre lang Sicherheitsaktualisierungen – und zwar gerechnet ab dem Verkaufsstart. Bei Samsung sind es immerhin vier, aber da auch dann nicht mehr monatlich, sondern nur mehr vierteljährlich. Vor allem aber: Bei vielen anderen Herstellern sieht es in dieser Hinsicht noch erheblich schlechter aus.

Angesichts der immer länger werdenden Behaltedauer von Smartphones ist das ein untragbarer Zustand. So werden von der Hardware her noch immer einwandfreie Geräte von einem Tag auf den anderen zu einer wandelnden Sicherheitslücke. Nicht zuletzt ist es auch ein ökologischer Irrsinn, wenn sich viele plötzlich ein neues Smartphone kaufen müssen, obwohl sie mit ihrem aktuellen Modell eigentlich noch zufrieden wären. Ein Bereich, der insofern geradezu nach staatlicher Regulierung schreit. Immerhin geht es hier um Geräte, auf denen die Nutzer eine Fülle an privaten Informationen speichern und bei denen insofern die Sicherheit an oberster Stelle stehen sollte.

Ein Verpflichtung auf fünf Jahre regelmäßige Sicherheitsaktualisierungen nach dem Verkaufsstart erscheint dabei derzeit als das absolute Minimum. Dies würde zwar den Wartungsaufwand für die Hersteller erhöhen und damit auch zu einer gewissen Preissteigerung führen. Aber im Endeffekt ist Sicherheit nichts, das es nur für Leute geben sollte, die ausreichend Geld haben.

Angemerkt sei, dass die EU in dieser Hinsicht bereits regulierende Maßnahmen angekündigt hat. Deren Umfang zeigt aber gut, wie zahnlos man in diesen Bereichen vorgeht. Im Rahmen des "New Deal for Consumers" sollen die Mitgliedsstaaten bis Ende 2021 Gesetze verabschieden, die Sicherheitsaktualisierungen für den Zeitraum der sonstigen Gewährleistungspflicht vorschreiben. Das wären dann in den meisten Ländern gerade einmal zwei Jahre – womit die Regulierung in der Praxis genau nichts ändern wird. Handelt es sich dabei doch um denselben Zeitraum, den Google den Herstellern von Android-Smartphones ohnehin schon seit 2018 als Minimum vorschreibt. Und bei Apples iOS stellt sich diese Frage glücklicherweise ohnehin nicht.

Mein Gerät ist meins

Die Aktualisierung der vorinstallierten Software ist das eine, die Freiheit, selbst zu entscheiden, was auf dem eigenen Smartphone läuft, eine andere. Und eine nicht minder wichtige. Mit der Smartphone-Ära haben die Nutzer dieses zentrale Recht weitgehend verloren – Zeit, es sich zurückzuholen. Es gilt also, Smartphone-Herstellern die Öffnung ihrer Geräte für alternative Firmware vorzuschreiben. Sei es, um vorinstallierte Programme loszuwerden und so die eigene Privatsphäre zu stärken, oder auch, um den Geräten nach dem offiziellen Supportende ein zweites Leben verpassen zu können.

Vor allem vonseiten Apples kommt hier gerne das Sicherheitsargument, nur ein vollständig abgesperrtes Gerät sei auch total sicher. Eine Behauptung, die allerdings reichlich gewagt ist. So gelten Sicherheitsexperten die Pixel-Smartphones von Google mittlerweile oftmals sogar als sicherer als iPhones. Und Google zeigt dabei gut, wie man Sicherheit mit Offenheit kombinieren kann. Bei all diesen Smartphones lässt sich der Bootloader problemlos entsperren, womit es auch ein Leichtes ist, alternative Systemsoftware zu installieren. Allerdings wird dann beim Systemstart unübersehbar darauf hingewiesen, wenn eine nichtoriginale Software läuft. So einfach kann das gehen.

Bei alldem soll nicht der Eindruck entstehen, als sei Apple der einzige Problemfall in diesem Bereich – ist es nicht. Auch viele Android-Hersteller haben über die Jahre die Installation von Dritt-Firmware kontinuierlich schwerer gemacht.

Bei der EU scheint man von diesem Problem zumindest schon einmal gehört zu haben: Im Rahmen des "Circular Economy Action Plan" soll an entsprechenden Vorschriften gearbeitet werden. Konkrete Details fehlen aber auch hier bislang – auf genau diese wird es aber ankommen. Denn wenn man schon dabei ist, sollte nicht vergessen werden, die Hersteller gleich zur Veröffentlichung sogenannter "Factory Images" zu verpflichten, mit denen nach Experimenten problemlos auf die Originalsoftware zurückgewechselt werden kann. Auch das ist etwas, das selbst im Android-Umfeld noch eher die Ausnahme als die Regel darstellt.

Bloatware

Es gehört zu den größten Ärgernissen des Smartphone-Alltags: Apps, die der Hersteller vorinstalliert hat und die sich nachträglich nicht entfernen lassen – sogenannte "Bloatware". Oft handelt es sich dabei "nur" um Programme, die sinnlos herumliegen und so unnötig Platz verbrauchen. In einigen Fällen geht es aber auch um Problematischeres. So finden sich auf vielen Smartphones versteckte Dienste von Facebook, die theoretisch allerlei Daten sammeln und sogar weitere Apps nachinstallieren können. Dazu gehören etwa die aktuellen Geräte von Samsung, bei OnePlus hat man dies nach einiger öffentlicher Aufregung wieder rückgängig gemacht.

Die Frage, was genau nun "Bloatware" ist – und was nicht –, ist allerdings eine nicht immer so einfach zu fassende. Immerhin ist es durchaus sinnvoll, wenn die Hersteller ihre Geräte mit den wichtigsten Apps ausstatten, die man so von einem Smartphone erwartet. Das kann aber auch durchaus während des Setup-Prozesses funktionieren, unter Android gibt es genau dafür seit Jahren entsprechende Mechanismen. Im Endeffekt sollte es also auf eine einfache Formel hinauslaufen: Fix vorinstalliert wird nur das, was wirklich unerlässlich für den Betrieb des Smartphones ist – vom SMS-Programm über die Telefonie-App bis zu Infrastrukturdiensten oder natürlich dem jeweiligen App-Store. Also Komponenten, nach deren Entfernung Kernfunktionalitäten des Geräts nicht mehr funktionieren würden. Alles andere sollte nachträglich für die Nutzer restlos zu entfernen sein. Immerhin geht es auch hier wieder um eine zentrale Freiheit: das Recht, selbst darüber zu bestimmen, was auf dem eigenen Gerät läuft.

Auch in dieser Hinsicht gibt es zumindest vage Bestrebungen der EU. So berichtete die "Financial Times'" vor einigen Monaten, dass die Smartphone-Hersteller im Rahmen des Digital Services Act dazu verpflichtet werden sollen, vorinstallierte Apps entfernbar zu machen. Wie effektiv – und realistisch – dies schlussendlich ist, wird sich aber wohl erst zeigen, falls diese Pläne es auch in die Umsetzung schaffen.

Recht auf Reparatur

Eines ist unumstritten: Aktuelle Smartphones bieten sehr viel Technik auf sehr engem Raum. Dass sie hochintegriert aufgebaut sind, ist also kein Wunder. Über die Jahre hat dies aber auch dazu geführt, dass die meisten Geräte kaum mehr reparierbar sind. Und das ist bei weitem nicht nur technischen Zwängen zu verdanken: So ist etwa Apple berühmt dafür, externen Reparaturdiensten gezielt Steine in den Weg zu legen. Der neueste Höhepunkt: Beim iPhone 12 kann nicht einmal mehr das Kameramodul problemlos ausgetauscht werden, wie iFixit herausgefunden hat. Selbst wenn man eines von einem anderen iPhone 12 nimmt, funktioniert es nicht, da die Seriennummer nicht übereinstimmt.

Apple argumentiert auch hier wieder mit Sicherheit, es gehe darum, die Nutzer vor gefälschten Komponenten zu schützen. In Wirklichkeit stehen dahinter natürlich ganz andere Interessen: Apple will schlicht alle Reparaturdienstleister dazu zwingen, die eigenen, proprietären Tools zu nutzen, mit denen sich solche Sperren aushebeln lassen. Ambitionierte Nutzer werden damit vollständig ausgesperrt.

Um hier keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen: Apple ist wahrlich nicht der einzige Übeltäter in dieser Hinsicht, auch andere Hersteller haben in den vergangenen Jahren ihre Smartphones zunehmend so gestaltet, dass sie kaum mehr zu reparieren sind. Wenn dann dieselben Firmen öffentlich groß damit werben, wie wichtig ihnen die Umwelt ist, weshalb sie vermehrt zu recycelten Materialien greifen, wirkt dies unter diesem Blickpunkt wie blanker Hohn. Immerhin werden hier sonst tadellose Geräte oft wegen eines Fehlers an einer einzelnen Komponente weggeworfen.

Was es also bräuchte, ist die Festschreibung eines "Rechts auf Reparatur". Entsprechende Initiativen haben vor allem in den USA zuletzt Fahrt aufgenommen, aber auch in der EU ist das im Rahmen des "Circular Economy Action Plan" zumindest in Diskussion. Wirklich konkrete Pläne gibt es einmal mehr bislang nicht, deren Formulierung wird aber entscheidend sein. Immerhin geht es beim Recht auf Reparatur nicht nur um einen theoretischen Anspruch, es geht darum, auch Regeln festzulegen, die eine reale Umsetzung garantieren. Etwa indem die Hersteller zu einem modularen Aufbau verpflichtet werden, der es erleichtert, einzelne Komponenten auszutauschen. Derzeit ist es selbst für beherzte Bastler oft kaum möglich, den Akku zu tauschen, ohne dabei andere Bestandteile wie den Bildschirm zu beschädigen. Das ist auch deswegen absurd, weil es gerade der Akku ist, der gerne einmal nach zwei bis drei Jahren stark nachgibt – und ein Tausch desselben die Lebensdauer des restlichen Geräts erheblich verlängern kann. (Andreas Proschofsky, 1.12.2020)