Am vergangenen Samstag lockte der Handel mit Rabattangeboten.

Foto: Christian Fischer

Ob Lockdown I, II oder III: Hilfen für Betriebe waren und sind ein ständiger Begleiter der Regierung, die sich auf diesem Gebiet nicht immer mit Ruhm bekleckert hat. Der Härtefallfonds beispielsweise sorgte anfänglich für mehr Verärgerung als Unterstützung. Die Cofag-Hilfen sind nach wie vor eine Black Box, und beim Fixkostenzuschuss leistete sich Finanzminister Gernot Blümel einen kontraproduktiven Infight mit der EU-Kommission, der bis heute nachwirkt.

Unter dem Strich und nach schleppendem Anlaufen sind die Stützungsmaßnahmen für die meisten Unternehmen aber gar nicht so schmalspurig ausgefallen, wie es manchmal den Anschein hat. Vor allem Kurzarbeit und Steuerstundungen verschafften den Betrieben Zeit zum Atmen. Mit dem Lockdown light Anfang November wurde zudem ein Umsatzersatz für Hotels oder Gastronomie eingeführt. Die Betriebe erhalten 80 Prozent des Umsatzes im November 2019. Da weder andere Zuschüsse wie Kurzarbeitshilfe noch verbleibende Einnahmen (beispielsweise durch Abholservice) angerechnet werden müssen, steigen die Unternehmen ziemlich gut aus.

Bürokratischer Aufwand

Dieses Füllhorn auch über die mit Dienstag von Schließungen betroffenen Firmen auszuschütten wäre sogar in Zeiten von "koste es, was es wolle" zu viel gewesen. Ikea und Mediamarkt können ihre Ware im Unterschied zu einer Blumenhändlerin zu einem guten Teil später noch an den Mann bringen, weshalb eine deutlich geringere Kompensation für die Geschäftssperre angebracht ist.

Das Problem an jeder gerechtfertigten Differenzierung ist der bürokratische Aufwand. Sind die Spielzeuge noch vermarktbar, wenn das Weihnachtsgeschäft großteils schon gelaufen ist? Wer verkauft noch einen Wintermantel, wenn viele Kunden ihn nun im Internet bestellen? Die Regierung versucht einen schwierigen Spagat. Hoffentlich gelingt er. (Andreas Schnauder, 15.11.2020)