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Die Geschäfte sind wieder zu, der Onlinehandel floriert in der Pandemie.

Foto: reuters

Eigentlich sitzt man schon den ganzen Tag im Homeoffice, und wenn es geklingelt hätte, wüsste man das auch – trotzdem gibt der Zusteller eines Pakets an, einen nicht vor Ort angetroffen und daher das Paket zu einer Abholstation gebracht zu haben. Derartige Erlebnisse können rasch zu Frust führen. Gerade aufgrund des Lockdowns bestellen Nutzer vermehrt online – und sollten sich dementsprechend ihrer Ansprüche bewusst sein.

Wie help.orf.at berichtet, sollte man im Fall eines solchen misslungenen Zustellversuchs am besten eine schriftliche Beschwerde an den Paketdienst verfassen. Wird diese nicht ernst genommen, können sich Kunden an die Regulierungsbehörde RTR wenden, die ein Schlichtungsverfahren einleiten kann. Das geht allerdings nur, wenn die ursprüngliche Beschwerde keinen Effekt hat.

Häufig schlecht bezahlt

Kritik am Vorgehen mancher Zusteller gibt es auch in Zeiten ohne Ausgangsbeschränkungen immer wieder. Schuld sind die einzelnen Mitarbeiter der Zustelldienste wohl in den wenigsten Fällen – so müssen sie oft eine große Zahl an Paketen in einem kurzen Zeitraum ausliefern, sodass gar nicht die Zeit für sie da ist, tatsächlich überall anzuläuten – und das häufig bei schlechter Bezahlung.

Ansonsten rät die RTR davon ab, Pakete an einem Ort hinterlegen zu lassen, der nicht vor Diebstahl geschützt ist – denn in einem solchen Fall ist man als Kunde selbst verantwortlich, da das Paket als zugestellt gewertet wird. Wird übrigens ein Paket vor der Tür abgelegt, obwohl das nicht explizit gefordert wurde, haftet im Fall einer Beschädigung oder eines Diebstahls der Zusteller.

Keine zusätzlichen Verpflichtungen

Wer ein Paket für den Nachbarn annimmt, hat selbst keine zusätzlichen Verpflichtungen, außer dass die Bestellung auch weitergegeben werden muss – und dass man sie natürlich nicht öffnen darf. Wer nicht will, dass der Paketdienst sie womöglich an einen Nachbarn zustellt, muss explizit Einspruch dagegen erheben.

Sollte ein Paket verloren gegangen sein, kann ein Blick in die Sendungsverfolgung hilfreich sein. Wenn dieser keine Antworten liefert, kann der Versender einen Nachforschungsauftrag einfordern. Bei Problemen kann man sich an die Postschlichtungsstelle der RTR wenden. (red, 16.11.2020)