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Migranten an der bosnisch-kroatischen Grenze im Dezember 2019.

Foto: AP/Manu Brabo

Bereits seit Monaten gibt es Berichte über illegale Kettenabschiebungen von Migranten auf der Balkanroute, von Slowenien nach Kroatien und von dort weiter über die europäische Außengrenze nach Bosnien-Herzegowina. Im September sollen nun auch die österreichischen Behörden in zwei Fällen an solchen illegalen Pushbacks beteiligt gewesen sein, berichtet der freie Journalist Christof Mackinger für das Ö1-"Europajournal". Der Wiener Anwalt Clemens Lahner hat in einem der Fälle eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Polizei eingebracht.

Grundsätzlich kann die Polizei zwar Menschen ohne Papiere, die sich illegal auf Bundesgebiet aufhalten, in ein anderes Land zurückweisen, jedoch nur, wenn sie keinen Asylantrag stellen. Genau das soll in den genannten Fällen aber geschehen sein, sagen die Betroffenen. Stimmt das, wären die Abschiebungen rechtswidrig.

Aussage gegen Aussage

Der erste Fall fand am 5. September statt und wurde von der NGO No Name Kitchen dokumentiert. Fünf Personen, laut Polizei aus Syrien, Liberia und Marokko, wurden demnach in der Nähe der steirischen Ortschaft Laafeld, nahe der österreichisch-slowenischen Grenze, von der Polizei aufgegriffen, auf eine Polizeistation gebracht, registriert und danach an slowenische Beamte übergeben, obwohl sie nach eigenen Angaben zum Ausdruck gebracht haben, dass sie einen Asylantrag stellen wollen. Von Slowenien sollen sie dann über Kroatien weiter nach Bosnien abgeschoben worden sein.

Der zweite Fall fand am 28. September statt, als sieben Marokkaner von der steirischen Polizei in einem Maisfeld nahe der Ortschaft Halbenrain aufgegriffen wurden. Sie wurden registriert und ebenfalls slowenischen Beamten übergeben. So weit bestätigt es auch die österreichische Polizei. Bei der Frage, ob ein Asylantrag gestellt wurde, gehen die Darstellungen jedoch auseinander.

Für Ayoub N., einen der betroffenen Migranten, hat Anwalt Lahner nun eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Polizei beim Landesverwaltungsgericht Steiermark eingebracht. Demnach soll der Mann mehrmals, sowohl auf Englisch als auch auf Französisch, das Wort "Asyl" ausgesprochen und damit zum Ausdruck gebracht haben, dass er einen Asylantrag stellen will. Die anwesenden Beamten sollen daraufhin nur gelacht haben, und es sollen mehrmals die Worte "Deport" und "Slovenia" gefallen sein.

Innenministerium dementiert

"Behauptungen, die Beamten wären trotz gestellter Asylanträge nicht tätig geworden, werden von uns aufs Schärfste zurückgewiesen", sagte Innenministeriumssprecher Harald Sörös gegenüber Ö1. Außerdem spreche die Tatsache, dass die Aufgegriffenen vor der Polizei flüchten wollten, dafür, dass sie gar nicht in Österreich um Asyl ansuchen wollten. Diesen Einwand will Lahner nicht gelten lassen: "Jeder Flüchtling weiß, dass er 'Asyl' sagen muss, wenn er nicht abgeschoben werden will." Da sich sein Mandant außerdem mit einigen Beamten unterhalten habe, sei dieser sicher, dass sein Asylgesuch verstanden worden sei.

Ayoub N. befindet sich mittlerweile in Bosnien-Herzegowina. Die slowenische Polizei habe ihn an die kroatische Polizei übergeben, und diese habe ihn gemeinsam mit anderen Migranten nahe der bosnischen Grenze abgesetzt. Dort seien sie von maskierten Männern über die Grenze getrieben worden. Dass es bei Kettenabschiebungen von Kroatien nach Bosnien regelmäßig zu exzessiver Gewaltanwendung, vor allem durch kroatische Behörden, kommt, ist ebenfalls gut dokumentiert. Nicht nur NGOs, sondern auch die EU-Delegation in Bosnien und das Flüchtlingshochkommissariat UNHCR kritisieren die Situation und haben die Einhaltung der Menschenrechte gefordert. Geändert hat sich bisher allerdings nichts. (jop, 16.11.2020)