In Salons dürfen Friseure ihre Dienste nicht mehr anbieten, aber bei Kunden zu Hause schon? Offenbar war dies gar nicht so geplant.
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Nach derzeitiger Rechtslage sind Hausbesuche von Friseuren und anderen körpernahen Dienstleistern auch während des verschärften Lockdowns erlaubt. Nach Kritik aus der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und der Arbeiterkammer (AK) räumt das Gesundheitsministerium am Dienstagabend indirekt ein, dass dies so nicht geplant war. Aufgrund der epidemiologischen Lage empfiehlt es, derartige, nicht medizinisch notwendige Dienstleistungen zuhause "derzeit nicht durchzuführen und unbedingt zu verschieben."

Zudem prüft das Gesundheitsministerium derzeit die Möglichkeiten rechtlicher Handhabung in diesem Bereich. Soll wohl heißen, es wurde unbeabsichtigt ein Schlupfloch in diesem Bereich geschaffen, das nun geschlossen werden soll.

"Wir hoffen auf eine Klarstellung des Gesundheitsministeriums", hieß es am Dienstagvormittag aus der WKO. Es sei nicht einzusehen, dass "körpernahe Dienstleistungen im stationären Betrieb, also in den Studios, verboten sind, aber deren Erbringung mobil möglich ist". Die Kammer empfiehlt daher ebenfalls, von körpernahen Dienstleistungen im Haushalt des Kunden derzeit Abstand zu nehmen.

Ruf nach Rechtssicherheit

Auch Silvia Hruska-Frank, stellvertretende Leiterin der Abteilung Sozialpolitik in der AK Wien, sieht in der Verordnung des Gesundheitsministeriums derzeit kein Verbot, diese Dienstleistungen mobil, also im Haushalt der Kunden, zu erbringen. "Die Frage ist, wie sinnvoll das ist", sagt sie angesichts dessen, dass bei Hausbesuchen viele Kunden ältere Personen seien. Hruska-Frank fordert daher Rechtssicherheit vom Gesundheitsministerium – wobei aus der Sicht der Juristin für eine Änderung eine neue Verordnung nötig wäre.

Die Frage, ob und wann eine solche geplant ist, ließ das Gesundheitsministerium lange unbeantwortet, ebenso jene nach dem Inhalt einer möglichen Anpassung. Immerhin, am Vortag herrschte noch generelles Schweigen: Es gab keine Auskunft darüber, ob die Erbringung körpernaher Dienstleistungen im Haushalt der Kunden tatsächlich erlaubt ist und – wenn ja – weshalb diese Ausnahme eingeräumt wurde.

Mobile Friseure verunsichert

Von Fällen, dass Friseurbetriebe ihre Mitarbeiter zu Kunden nach Hause geschickt hätten, weiß AK-Expertin Hruska-Frank bisher nicht zu berichten. Das könne auch daran liegen, dass Friseursalons üblicherweise gar nicht über die besondere Ausstattung ihrer darauf spezialisierten mobilen Kollegen verfügen. Sehr wohl hätten sich aber diese, obwohl sie selbstständig seien, auf der Suche nach Rechtssicherheit irrtümlich bei der AK gemeldet.

Insgesamt waren im Vorjahr aus der Friseurbranche etwas mehr als 9.000 Mitglieder bei der WKO gemeldet, darunter etwa 47 Prozent Einpersonenunternehmen. Informationen darüber, wie viele davon als mobile Friseure tätig sind, liegen der Kammer nicht vor. Zu körpernahen Dienstleistern zählen neben Friseuren auch Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure. Bereits während des ersten Lockdowns mussten diese Betriebe geschlossen halten. (Alexander Hahn, 17.11.2020)