Am Montag wurde einem Vorschlag der deutschen Regierung von den anderen Mitgliedsstaaten eine Abfuhr erteilt.

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Seit Jahren behandelte die Europäische Union die E-Privacy-Verordnung. Diese gilt eigentlich als Pendant zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sollte vor allem den Schutz von Bürgern im Internet verbessern. Dafür würden, sofern die Verordnung beschlossen wird, die Datenschutzvorgaben für digitale Kommunikationswege wie Messenger verschärft werden. In Zukunft sollen etwa Nachrichten auf Plattformen wie Facebooks Messenger genauso vor einer kommerziellen Verwendung geschützt sein wie Telefonate. Außerdem soll standardmäßig gegen Tracking im Netz vorgegangen werden.

Während der letzten Ratspräsidentschaften konnten sich die Minister nicht einigen, weswegen die Verordnung noch immer nicht in die Trilogverhandlungen übergegangen ist. Deutschland, welches aktuell die Ratspräsidentschaft innehat, wollte das nun ändern und nach jahrelanger Verzögerung – der erste Entwurf wurde bereits 2017 vorgestellt – endlich eine Einigung erzielen.

Ausnahme für Medien

Viel Zeit bleibt dafür nicht, bis Deutschlands Präsidentschaft endet. Am Montag wurde einem Vorschlag der deutschen Regierung von den anderen Mitgliedsstaaten eine Abfuhr erteilt. Im Wesentlichen unterschied er sich kaum von einem Vorschlag, dem bereits vor einem Jahr eine Absage erteilt worden war. Nachrichtenseiten, die mit Werbung finanziert werden, sollen auch in der jetzigen Fassung künftig Nutzer mit Cookies tracken können – anders, als eigentlich zuvor gedacht war.

Tracking müsse laut dem deutschen Entwurf als notwendig für die Zurverfügungstellung eines Medienangebots im Netz anerkannt werden, sofern dieses sich mit Werbung finanziert. Die Ausnahme gilt aber lediglich für Zeitungsverlage. Hier haben die Lobbyingbestreben von Medienunternehmen – ursprünglich in einer ungewöhnlichen Allianz mit Internetkonzernen – Früchte getragen. Passagen, die auf Wunsch der Werbeindustrie eingebaut wurden, wie beispielsweise, dass eine Datensammlung bei "berechtigtem Interesse" erlaubt ist, wurden allerdings gestrichen, weswegen Verbraucherschützer den Entwurf als passablen Kompromiss einschätzen.

Privatsphärevorgaben verwässert

Während des Entwurfsprozesses ist die Verordnung in Bezug auf Nutzerrechte jedoch sowieso stark verwässert worden: So wurde eine Passage herausreklamiert, die vorgesehen hätte, dass Browserhersteller von Haus aus dafür sorgen müssten, dass so wenige Cookies wie möglich gesammelt werden. Diese standardmäßige Privatsphäreeinstellung wurde unter anderem von der damaligen österreichischen, türkis-blauen Regierung im Ministerrat abgelehnt. Ein weiterer Streitpunkt dreht sich um die Frage, ob Anbieter von Messengern proaktiv – Stichwort Uploadfilter – nach beispielsweise kinderpornografischen Inhalten suchen müssten. Darauf besteht die EU-Kommission, die deutsche Regierung empfiehlt, das separat zu E-Privacy zu regulieren.

Einigen sich die EU-Staaten, starten die Trilogverhandlungen. Selbst, wenn es rasch geht, ist eine Übergangsfrist für die Verordnung vorgesehen, sodass die Maßnahmen frühestens 2023 in Kraft treten werden. (Muzayen Al-Youssef, 17.11.2020)