Bild nicht mehr verfügbar.

Beim Sachbezug für Dienstautos bissen sich die Grünen die Zähne aus. Immerhin konnten sie einen kleinen Prestigeerfolg einfahren: Für Jobradler kommen steuerliche Verbesserungen.

Foto: Getty

Die Grünen wollen es noch einmal wissen: In den Budgetverhandlungen wurde zwar recht viel Geld für Klima, Kunst und Justiz und damit für die Ressorts des kleinen Koalitionspartners herausgeschlagen, in grundsätzlichen Fragen ging aber so gut wie nichts weiter. Das gilt vor allem für die ersten Ökologisierungsmaßnahmen, die laut Regierungsabkommen mit Jahreswechsel in Kraft treten sollen.

Dazu zählen ziemlich heikle Punkte wie die Pendlerpauschale, der Tanktourismus oder das sogenannte Dienstwagenprivileg. Hier soll es im Rahmen der Budgetverhandlungen zu gröberen Differenzen zwischen Türkis und Grün gekommen sein. Jetzt wird wieder darum gerungen. Da sich eine übliche Begutachtung zeitlich nicht mehr ausgeht, soll spätestens am Freitag ein Initiativantrag im Parlament eingebracht werden.

NoVA-Spreizung

Bei Pendlerpauschale und Tanktourismus sind kaum Reformen zu erwarten. Bei letzterem Punkt schreckte man vor einer Anhebung der Mineralölsteuer zurück – Stichwort: Dieselprivileg. Kommen soll lediglich eine Inflationsanpassung der Lkw-Maut. In anderen Bereichen sind einige Neuerungen im Gespräch. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die beim Kauf von Neuwagen anfällt, soll stärker gespreizt werden. Damit würden Autos mit hohem CO2-Ausstoß teurer, jene mit geringen Emissionen billiger. Das soll vor allem den Kauf von dicken Brummern wie SUVs unattraktiver machen.

Weiterer Punkt, auf den sich die Koalitionsverhandler laut inoffiziellen Informationen geeinigt haben: ein Steuerzuckerl für Radfahrer. Für Elektrofahrräder gilt schon seit Jahresbeginn, dass der Arbeitnehmer für die private Verwendung keine Steuer zahlen muss. Bei Dienstwagen ist das anders, da wird ein Sachbezug verrechnet. Nun soll eine weitere Begünstigung für Jobradfahrer kommen, wobei zur Diskussion steht, dass bei der Verwendung von Diensträdern die Pendlerpauschale in Anspruch genommen werden kann. Sie macht bei zwei bis zwei bis 20 Kilometern Distanz zum Dienstort 372 Euro im Jahr aus. Um diesen Betrag reduziert sich die Steuerbemessungsgrundlage. Bei Autos gilt die Begünstigung aber nur, wenn keine Öffis zur Verfügung stehen.

Bonus bei Öffi-Tickets

Auch bei Tickets für öffentliche Verkehre gibt es eine Besserstellung. Wenn Netzkarten vom Arbeitgeber bezahlt werden, fällt beim Arbeitnehmer künftig keine Steuerpflicht an. Damit soll der Umstieg auf den öffentlichen Verkehr forciert werden, heißt es aus Koalitionskreisen.

Noch einen Öko-Aspekt haben die türkis-grünen Verhandler im Auge: Bahnstrom soll steuerlich begünstigt werden. Von den Eisenbahnen selbst erzeugte, erneuerbare Elektrizität soll gänzlich von der Energieabgabe befreit werden. Beim restlichen Bahnstrom ist eine erhebliche Reduktion der Steuer geplant.

Der Transitverkehr am Brenner und auf anderen Durchzugsrouten wird von der Koalition nicht ins Visier genommen.
Foto: HO

Eine umstrittene Änderung wurde auch bei der Besteuerung von Dienstwagen diskutiert, die bei den Neuzulassungen bereits mit einem Anteil von 60 Prozent dominieren. Die Grünen wollten Vielfahrer stärker zur Kasse bitten.

Derzeit sieht die Regelung so aus: Weil die Privatnutzung von Firmenautos einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer darstellt, wird ein Sachbezug angelastet. Er bemisst sich an den Anschaffungskosten und ist bereits ökologisch gestaffelt: Für Autos mit hohen Emissionen fallen monatlich zwei Prozent der Anschaffungskosten (maximal 960 Euro), bei sauberen Motoren 1,5 Prozent an. Elektroautos sind befreit.

Sachbezug: Reform gescheitert

Es gibt zudem eine Vergünstigung für Wenigfahrer: Wer maximal 6000 Kilometer im Jahr privat zurücklegt, für den fällt nur der halbe Sachbezugswert an. Die Grünen wollten nun offenbar eine Vielfahrerregelung einführen. Wer den Dienstwagen privat stark nutzt, soll mehr Steuern zahlen, hieß es dazu von grüner Verhandlerseite. Das soll einen Anreiz geben, das Auto weniger zu nutzen.

Doch der Plan war nicht konsensfähig. Neben dem Widerstand der ÖVP gab es auch Bedenken, dass nun verstärkt Fahrtenbücher geführt werden müssen, damit der höhere Sachbezug abgewehrt werden kann. Am Ende gab es bei dem von ökologischer Seite oft kritisierten Dienstwagenprivileg kein Weiterkommen. Lediglich eine Reduktion des Sachbezugs bei Car-Sharing soll kommen. Hier wird aber im Finanzministerium noch gerätselt, wie das Vorhaben umgesetzt werden soll.

Dürftige Ausbeute

Unter dem Strich werden die Grünen mit dem Paket in Erklärungsnotstand kommen, meinen Beobachter. Vor allem beim Tanktourismus und bei der Pendlerpauschale gelten die Maßnahmen angesichts der enormen CO2-Steigerungen im Verkehr als mäßig ambitioniert. (Andreas Schnauder, 19.11.2020)