Hochschulvertreter argumentieren eine Verschiebung mit anderen Problemen, die Universitäten gerade durch einen erneuten Lockdown hätten.

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Wien – In den vergangenen Tagen haben zahlreiche Vertreter von Hochschulen eine Verschiebung der geplanten Novelle zum Universitätsgesetz (UG) gefordert. Vor allem Studentenvertreter und Senate machen gegen das Gesetz mobil. Das Bildungsministerium kann den Wunsch nach einer Verschiebung dagegen nicht nachvollziehen. Auf Verhandlungen setzt auch die VP-nahe AktionsGemeinschaft (AG), deren Obfrau Sabine Hanger derzeit Vorsitzende der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) ist.

Laut Plänen des Ministeriums, die bereits Hochschulvertretern präsentiert wurden, ist unter anderem vorgesehen, dass künftig neuzugelassene Studenten pro Studium jährlich 16 ECTS absolvieren müssen, bis sie insgesamt 100 ECTS-Punkte erreicht haben. Sonst erlischt ihre Zulassung in jenem Studium, in dem sie das nicht geschafft haben. Zur Orientierung: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird. Ausnahme: Im ersten Studienjahr reicht auch die Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Außerdem sollen im Zuge der Novelle Uni-Senate Kompetenzen in Richtung Rektorate (Studienpläne) und Uni-Räte (Rektoren-Wiederwahl) verlieren.

Reform ab Wintersemester 2021

Unter anderem Kunst-Uni-Rektoren, einige Senate sowie Hochschülerschaftsvertreter einzelner Unis und die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) haben zuletzt eine Verschiebung der Novelle gefordert. Argument: Durch den erneuten Lockdown hätten die Hochschulen schon mit anderen Problemen zu kämpfen.

Das sieht man im Ministerium anders. Derzeit befinde man sich in den letzten politischen Abstimmungsrunden vor Beginn der Begutachtung, hieß es auf APA-Anfrage. Aufgrund der aktuellen Ereignisse habe der ursprünglich angedachte Begutachtungsstart zwar "ein wenig nach hinten gelegt werden" müssen. "Der teilweise geäußerte Wunsch nach einer Verschiebung der geplanten Novelle kann aus Sicht des Wissenschaftsministeriums nicht nachvollzogen werden, da eine Reihe wichtiger studien- und organisationsrechtlicher Aspekte behandelt werden, die seit längerer Zeit auf der politischen Umsetzungsagenda stehen." Außerdem werde die Reform auch erst ab kommendem Wintersemester 2021 in Kraft treten.

AG für "Nachweis eines ernsthaft betriebenen Studiums"

Die AG setzt auf Verhandlungen mit dem Bildungsministerium. Grundsätzlich sehe man die Novellierung des Universitätsgesetzes "als einen notwendigen und guten Schritt, um optimal auf die neuen Verhältnisse im Studienalltag einzugehen", so Hanger in einer Aussendung.

"Grundsätzlich stoßen wir uns nicht an einem Nachweis eines ernsthaft betriebenen Studiums", betonte Hanger. Allerdings brauche es Änderungen bei der Ausgestaltung der Maßnahmen wie eine geringere ECTS-Anzahl in einem längeren Durchrechnungszeitraum. Außerdem seien Ausnahmeregelungen für Studierende mit Doppelbelastung nötig, auch die Zeitdauer bis zum Erreichen von 100 ECTS-Punkten sei überschießend.

Unterdessen hat sich auch wieder einmal eine Gruppierung unter der Flagge der ehemaligen "Uni-Brennt"-Bewegung gegründet. Unter dem Titel "Bildung brennt" macht man gegen die UG-Novelle mobil. (APA, 19.11.2020)