Im Mai wurden Sonderzüge eingerichtet, um 24-Stunden-Betreuerinnen von Rumänien nach Österreich zu bringen.

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Im Frühling drohte die 24-Stunden-Betreuung zu kollabieren. Da wurden Sonderzüge organisiert, Flüge gechartert und Turnusse um ein Vielfaches verlängert. Nun ist die Situation für die etwa 70.000 Personenbetreuerinnen und -betreuer in Österreich eine andere. Die Einreise ist vielen ohne Auflagen möglich. Weite Teile Kroatiens und Bulgariens, die Slowakei und Ungarn gelten als sichere Gebiete, was Corona angeht. Das betrifft knapp die Hälfte aller Betreuungskräfte, wobei manche Agenturen oder Bundesländer unabhängig vom Herkunftsland dennoch einen Test vor Dienstantritt verlangen.

Der weitaus größte Teil der Betreuerinnen kommt aus Rumänien und braucht ohnehin einen Test. Dasselbe gilt für jene, die aus Österreich nach Rumänien reisen wollen.

Das gestaltet sich mitunter kompliziert. Laut Flavia Matei von der Interessenvertretung DREPT müssen auf rumänischer Seite viele trotz negativen Tests in Quarantäne. Robert Pozdena, Fachgruppenobmann der zuständigen Gruppe in der Niederösterreichischen Wirtschaftskammer – er organisierte damals die Charterflüge –, bestätigt das, betont aber, dass es dabei um Einzelfälle geht.

Fleckerlteppich bei Tests

Doch auch in Österreich herrscht ein Durcheinander, was die Testung von Betreuungskräften angeht. Prinzipiell gibt es zwei Angebote: freiwillige Screenings und die Rückerstattung von Testkosten. So werden etwa in manchen Bundesländern 60 bis 85 Euro pro Test refundiert (etwa in Kärnten, Salzburg und der Steiermark). Andere haben dieses Angebot mittlerweile gestoppt, nachdem Screening-Stationen aufgebaut wurden – etwa in Oberösterreich. In Vorarlberg wiederum zahlt man nur bei Tests aus dem Ausland mit, im Inland besteht man darauf, dass das Screening-Angebot genutzt wird.

In Salzburg ist noch unklar, wie das Screening ablaufen soll. Ein Blick auf Oberösterreich habe gezeigt, "dass der Zulauf zu diesen Testungen mehr als bescheiden bezeichnet werden muss", heißt es aus der Landessanitätsdirektion zum STANDARD, außerdem sei die Personengruppe "schwer zu erreichen".

Warum das so ist, erklärt Pozdena, er ist neben seiner Funktion in der WKNÖ auch Agenturbetreiber, so: "Das ist logistisch unmöglich, wie soll eine Betreuerin zu einer Test-Station kommen, in der Zeit, in der sie betreuen soll?" Ihn stört noch etwas am föderalistischen Umgang mit den Betreuerinnen: dass es immer noch keine einheitlichen Regeln gibt, was mit einer Betreuerin passiert, wenn sie oder die betreute Person positiv sind. (Gabriele Scherndl, 20.11.2020)