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Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager unterstützt Österreichs Vorhaben.

Foto: Olivier Hoslet/REUTERS

Wien – Die EU-Kommission hat am Freitag zwar eine erweiterte Form des Fixkostenzuschusses zwei grundsätzlich ermöglicht, mit der Firmen in der Corona-Krise mit bis zu drei Millionen Euro geholfen werden kann. Ab Montag beantragbar wird vorerst aber weiter jene Version mit 800.000 Euro sein, hieß es aus dem Finanzministerium. Dort wird an den Details zum Drei-Millionen-Fixkostenzuschuss weitergearbeitet.

"Das Programm 'Fixkostenzuschuss Phase zwei' ermöglicht es Österreich, Unternehmen bei der Bewältigung ihrer Probleme zu unterstützen", so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in der Mitteilung der EU-Kommission. "Wir arbeiten weiterhin eng zusammen mit den Mitgliedsstaaten, um praktikable Lösungen zu finden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus gemäß der EU-Vorschriften zu mildern."

Nur gesunde Unternehmen

Damit Firmen auf den Fixkostenzuschuss zwei Zugriff erhalten können, müssen sie gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Umsatzeinbruch von zumindest 30 Prozent verzeichnen. Gedeckt werden dürfen maximal 70 Prozent der ungedeckten Fixkosten – bei Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu 90 Prozent. Die Firmen dürfen sich "nicht in Schwierigkeiten" befinden, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission von Freitag.

Ungedeckte Fixkosten sind Fixkosten, die einem Unternehmen während des beihilfefähigen Zeitraums – 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 – entstanden sind beziehungsweise entstehen. Im selben Zeitraum dürfen sie weder durch den Deckungsbeitrag, also die Differenz zwischen Erlösen und variablen Kosten, noch aus anderen Quellen wie Versicherungen, befristete Beihilfemaßnahmen oder Unterstützung aus anderen Quellen gedeckt sein.

Ab Montag kann in Österreich auch der Lockdown-Umsatzersatz für den Handel und weitere Branchen beantragt werden. (APA, 20.11.2020)