Die Regierung verlängert das Hilfspaket um ein weiteres Mal.

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Wien – Finanzminister Gernot Blümel und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) haben am Samstag betont, dass die Coronahilfen der Umsatzsteuersenkung, des Haftungspakets und der Steuerstundungen verlängert werden. Neu ist, dass die Umsatzsteuer für Covid-Tests und Impfungen gestrichen, also auf null Prozent gesenkt wird. Die dafür notwendigen Anträge sind in der Nationalratssitzung am Freitag eingebracht worden.

Die Ermäßigung der Umsatzsteuer von fünf Prozent in der Gastronomie, Hotellerie und Kultur wird bis 31. Dezember kommenden Jahres verlängert. Zudem sollen bis Ende 2021 alle Speisen und Getränke in der Gastronomie diesem begünstigten Steuersatz von 5 Prozent unterliegen. Insgesamt würden Kultur und Tourismus um rund 1,5 Mrd. Euro entlastet, es gehe darum Insolvenzen zu vermeiden.

Verlängerung bis Ende März

Von 15. Jänner auf 31. März 2021 verlängert und neu gewährt werden sollen bestehende Abgabenstundungen. Im selben Zeitraum sollen auch keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt werden. Bis Ende März verlängert werden sollen auch die Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit, Telearbeit oder Quarantäne. So soll die Pendlerpauschale auch trotz allem voll gewährt werden. Selbiges gilt für Zulagen wie etwa Erschwernis und Gefahr.

Auch im Kalenderjahr 2021 soll für Zeiten der Kurzarbeit bei der Berechnung des Jahressechstels ein pauschaler Zuschlag von 15 Prozent berücksichtigt werden. Die Kurzarbeit wirkt sich auf die Berechnung des sogenannten Jahressechstels bei der Einkommenssteuerberechnung aus. Mit der Verlängerung der begünstigten Besteuerung soll verhindert werden, dass jener Teil des Weihnachtsgeldes, der über dem (aufgrund der Kurzarbeit) niedrigeren Jahressechstel liegt, nach Tarif versteuert werden muss. Mit einer Besteuerung von 6 Prozent im kommenden Jahr wird abgewandt, das laufende Gehälter sinken.

Keine Umsatzsteuer auf Coronatests

Bei der USt-Senkung für Coronatests und -Impfungen sind die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und COVID-19-Impfstoffen, sowie eng mit diesen Diagnostika oder Impfstoffen zusammenhängende sonstige Leistungen sind bis 31. Dezember 2022 umfasst. Dies gilt 20 Tage nach Ermöglichen auf europäischer Ebene, was noch erfolgen muss.

"Allein an Steuerstundungen wurden aktuell 6,4 Milliarden Euro genehmigt. Dieses Geld verbleibt in den Betrieben und erhöht die Liquidität", so Finanzminister Blümel. "Gastronomie, Hotellerie, Reisebüros, Freizeit- und Veranstaltungsbetriebe gehören nach wie vor zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise", erinnert Tourismusministerin Köstinger. "Angesichts der anhaltend schwierigen Situation ist es wichtig, dass wir diese Branchen weiterhin unterstützen." (APA, 21.11.2020)