Die EU-Kommission mahnt 23 EU-Staaten, darunter Österreich, wegen mangelnder Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste.



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Brüssel/EU-weit – Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 EU-Staaten, darunter Österreich, wegen mangelnder Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) eingeleitet. Mit der Richtlinie werden unter anderem Vorschriften, die bereits für das Fernsehen gelten, auch auf Anbieter von Video-Sharing-Plattformen ausgeweitet. Wie die EU-Behörde am Montag mitteilte, hätte die Richtlinie bis 19. September in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Lediglich Dänemark, Ungarn, die Niederlande und Schweden hätten allerdings die EU-Kommission über die Umsetzung der EU-Vorschriften informiert. Daher habe die EU-Kommission an die anderen 23 EU-Staaten sowie auch an Großbritannien Mahnbriefe geschickt. Kommen die Staaten der Aufforderung nicht nach, kann die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

In Österreich hat sich die türkis-grüne Bundesregierung im September auf einen Gesetzesentwurf für die Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste geeinigt und diesen in Begutachtung geschickt. (APA, 23.11.2020)