Die in Wiener Lokalen praktizierte Registrierung von Kunden ist laut der Datenschutzbehörde rechtswidrig.
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Ist die Registrierungspflicht in der Gastronomie nach dem Lockdown bald wieder passé? Wurde mit dem Bescheid der Datenschutzbehörde, der die in einem Wiener Lokal praktizierte Vorgangsweise als nicht rechtskonform einstuft, der erste Stein umgestoßen, der die anderen zu Fall bringt? Keineswegs, sagt Matthias Schmidl. "Die Wiener Rechtsgrundlage hat sich als unzureichend erwiesen", betont der stellvertretende Leiter der Datenschutzbehörde. Dies lasse sich aber "nicht eins zu eins auf andere Bundesländer übertragen".

Wien hatte Ende September als erstes Bundesland eine verpflichtende Gästeregistrierung verordnet, Niederösterreich, Tirol, Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg folgten – wo man jeweils prüfen müsse, auf welchen Rechtsgrundlagen diese beruhe, sagt Schmidl. Allerdings sind außer der anlassgebenden Beschwerde eines Wiener Gasts seinem Wissensstand zufolge keine weiteren eingegangen.

Stadt Wien prüft

Die Stadt Wien will zunächst den Fall rechtlich prüfen. Somit bleibt vorerst offen, wie es nach dem Lockdown mit der Registrierung weitergehen soll – also ob es eine Reparatur der bis Jahresende gültigen Verordnung geben wird. "So weit sind wir noch nicht", hieß es dazu aus dem Büro von SPÖ-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker. Noch sei der Bescheid der Datenschutzbehörde nicht rechtskräftig und könne von dem betroffenen Wirt beeinsprucht werden.

Peter Dobcak, Gastronomie-Obmann der Wiener Wirtschaftskammer, erwartet sehr wohl, dass die Stadt einen neuen Anlauf zur Umsetzung unternehmen wird. "Gastronomen sind keine Juristen", sagt er über den Anlassfall. "Wir haben ein Grundvertrauen in die Verordnungen der Stadt – und die sind einzuhalten." Von Anfang an kein gutes Haar an der Wiener Umsetzung gelassen hat Mario Pulker, Bundesobmann für Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich, der schon bei der Einführung in Wien von "Husch-Pfusch" gesprochen hatte. Man habe sich intensiv mit dem Thema Datenschutz auseinandergesetzt und die Stadt von Anfang an vor dieser Form der Umsetzung gewarnt, lautet nun sein Kommentar. Daher sei in Niederösterreich ein anderer Weg eingeschlagen worden.

Keine Strafe für Wirt

In Niederösterreich wird der Registrierungszwang auf Bezirksebene verordnet und ist an die Corona-Ampel gebunden. Schaltet die Ampel am Freitag für eine Region auf Orange, gilt ab Montag die Registrierungspflicht. Springt sie zurück auf Gelb, wird die Pflicht sofort aufgehoben.

Eine Strafe braucht der betroffene Wiener Wirt übrigens nicht zu befürchten, dem die Datenschutzbehörde einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung nicht rechtskräftig beschieden hat – auch wenn er nicht dagegen beruft. "Es wird bei dem Feststellungsbescheid bleiben", sagt der stellvertretende Behördenleiter Schmidl. Man werde kein Verwaltungsstrafverfahren einleiten, da dem Gastronomen weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könne. "Die Restaurantbesitzer sitzen ja zwischen zwei Stühlen", sagt Schmidl über deren Dilemma. (Alexander Hahn, 23.11.2020)