Wie auch in anderen Branchen, haben trotz des Lockdowns erwirtschaftete Umsätze aus Online-Verkäufen oder Zustellung keine Auswirkung auf den Zuschuss, müssen folglich nicht in Abzug gebracht werden.

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Zu den Handelsunternehmen, die seit 17. 11. von der behördlichen Schließung betroffen sind, gehören mit dem Buchhandel, den Galerien und dem Kunsthandel auch solche aus der Kulturbranche. Darüber, wie viel Prozent ihnen an staatlich gewährtem Umsatzersatz zugestanden wird, um die Lockdown-Folgen zumindest teilweise zu kompensieren, herrschte in den letzten Tagen Rätselraten.

Gemäß der angekündigten Staffelung galt der niedrigste Prozentsatz von 20 als gesichert. Tatsächlich beläuft er sich, der Montagnachmittag veröffentlichten Richtlinie zufolge, auf 40 Prozent vom Vorjahresumsatz im November und höchstens 800.000 Euro.

Wie auch in anderen Branchen, haben trotz des Lockdowns erwirtschaftete Umsätze aus Online-Verkäufen oder Zustellung keine Auswirkung auf den Zuschuss, müssen folglich nicht in Abzug gebracht werden. Die Anträge sind ab sofort über "Finanz Online" möglich. Die Kalkulation klingt geschrieben komplizierter, als sie ist.

Starker November

Für die Berechnung wird der Umsatz vom November 2019 als Bemessungsgrundlage herangezogen: dividiert durch die Anzahl der Tage im November (30), multipliziert mit der Anzahl der Lockdowntage bis 6. Dezember (20) und mit dem Umsatzersatz (0,4) multipliziert. Für später gegründete Unternehmen, die keinen Vorjahresumsatz vorweisen können, dient die durchschnittliche Umsatzsteuervoranmeldung 2020 als Grundlage.

So antizyklisch die Umsätze für Galerien und den Kunsthandel im Jahresverlauf naturgemäß auch sind, der November gilt aufgrund der sonst stattfindenden Kunstmessen im In- und Ausland oder zugehörigen Nachfolgegeschäfte gemeinhin als umsatzstark.

Spezifische Bewertung

Treffsicherer wären insgesamt jedoch Zuschüsse, die sich an einer spezifischen Bewertung eines Durchschnitts der vergangenen drei Jahresumsätze orientieren würden, um etwaige Schwankungen auszugleichen. Das gilt auch für Auktionshäuser, die hierzulande im November traditionell das Saisonfinale begehen. Während "Im Kinsky" aufgrund des Lockdowns seine Auktionen auf Mitte Dezember verschob, hält das Dorotheum seine diese Woche nur online ab. Ob man einen Umsatzersatz beantragen wird? Das Dorotheum ließ eine entsprechende Anfrage unbeantwortet. Bei "Im Kinsky" möchte man erst einen etwaigen Umsatzverlust abwarten.

Zur Freude der Branche steht seit Samstag jedenfalls aber fest, dass die Fünf-Prozent-Ermäßigung der Umsatzsteuer auch für die Kultur bis Ende des kommenden Jahres verlängert wurde. (Olga Kronsteiner, 24.11.2020)