Nützliche Analyse vs. totaler Überwachung: Der Grat zwischen diesen beiden Themen ist oftmals schmal.

Foto: APA/AFP/GERARD JULIEN

Den Trend gab es schon vorher, die Covid-19-Pandemie hat ihn aber weiter verstärkt: Für viele Menschen ist ihr Arbeitsplatz zunehmend ein virtueller. Mittels Zusammenarbeits-Tools werden Aufgaben geteilt, Daten in den Clouds großer Anbieter gespeichert, der Austausch findet über Chat- und Videokonferenz-Tools statt. Das ist nützlich, birgt aus Sicht der Mitarbeiter aber auch gehörige Risiken – werden damit doch auch den Unternehmen mächtige Möglichkeiten an die Hand gegeben, das Geschehen bis ins Detail zu überwachen. Dass es sich dabei nicht bloß um eine theoretische Gefahr handelt, verdeutlicht nun ein Bericht des deutschen "c't"-Magazins.

Produktivität

Unter dem Namen "Workspace Analytics" hat Microsoft den Analyse-Tools für die eigenen Unternehmenssoftware Microsoft 365 eine erhebliche Erweiterung verpasst. Neu ist dabei etwa eine "Produktivitätsbewertung" für jeden einzelnen Mitarbeiter. In diese fließt etwa ein, wie viele Mails oder Chat-Nachrichten eine Person verschickt und wie viel Zeit mit den entsprechenden Tools diese verbracht hat. Auch ob Daten in der Cloud gespeichert und mit externen Personen geteilt werden, wird ausgewertet.

Grafik: Microsoft

Laut einem Video von Microsoft werden all diese Informationen von Haus aus personalisiert gespeichert, also samt Name, Gruppenzugehörigkeit und Standort der Mitarbeiter. Eine Anonymisierung ist zwar möglich, bleibt aber optional. Ebenfalls zu sehen sind Statistiken dazu, wie lange eine Person in Videomeetings die Kamera aktiviert hat und seinen Bildschirm teilt.

Optimierung

Microsoft sieht in all dem natürlich kein Tool zur Totalüberwachung der Mitarbeiter, sondern eines, um Abläufe in Unternehmen zu optimieren. Sollen damit doch Administratoren Hinweise auf entsprechende Potenziale gegeben werden, etwa indem man die Nutzer ermutigt, Dokumente über die Cloud für die Zusammenarbeit freizugeben. Auch wie viel Zeit verschenkt wird, wenn die Rechner von Mitarbeitern via Festplatte statt SSD starten, wird angezeigt.

Kein legaler Einsatz

Arbeitgeber, die sich nun schon auf die neuen Möglichkeiten freuen, müssen allerdings in ihrem Enthusiasmus gebremst werden. Der rechtskonforme Einsatz solch einer detaillierten Überwachung dürfte nämlich in vielen Ländern gar nicht möglich sein. Darauf verweist gegenüber "c't" etwa ein Experte des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

Aber auch in Österreich sind Unternehmen klare Regeln gesetzt, ohne Zustimmung des Betriebsrats oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung ist selbst das Mitlesen von Arbeitsmails unzulässig. Ein Mitlauschen bei Telefongesprächen oder eine Überwachung der Arbeitsleistung durch Videokameras ist generell verboten, wie die Arbeiterkammer betont. (red, 24.11.2020)