Unlängst ging es hier um das Spritsparpotenzial, das etwa auch im vorausschauenden und langsamen Fahren liegt. ÖAMTC-Fahrtechnik-Instruktor Rupert Schachinger sprach dabei von einer Ersparnis von rund einem bis zwei Litern auf hundert Kilometer, welche die meisten noch schaffen können. So weit, so gut. Doch dann tauchte in den Kommentaren dazu dieses Posting auf:

Jetzt einmal abgesehen davon, dass diese "I zag di au!"-Mentalität nervt wie Fußpilz, tat sich da schon die Frage auf: Geht das überhaupt? Kann man damit durchkommen? Und lassen Sie es mich kurz machen: Als mich meine Frau gestern fragte, wovor ich Angst hätte, musste ich gestehen: "Vor einer Strafe wegen Langsamfahren."

Denn wie meine erste Anlaufstelle bei solchen Fragen, der Fahrschulbesitzer, Fahrlehrer, Verkehrsexperte und Wortjongleur Alexander Seger – ja, ich geb zu, er ist einer der wenigen Freunde die ich habe, abseits vom eingangs erwähnten Rupert Schachinger – sofort bestätigte: "Ja, zu langsam fahren kann teuer werden."

Die StVO im Detail

Augen zu und durch durch die Paragrafen. Unter §20 Fahrgeschwindigkeit heißt es im Absatz 1 der StVO unter anderem: "Er (der Lenker eines Fahrzeuges, Anm.) darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, dass er den übrigen Verkehr behindert." Wobei die Behinderung nicht genau definiert ist.

Lasermessungen gegen Langsamfahrer gibt es nicht, aber wenn einen die Exekutive dabei erwischt, zu langsam zu fahren, kann das schon zu einem Strafzettel führen.
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Und ja, es gibt sie, die Strafzettel, die wegen zu geringer Geschwindigkeit ausgestellt werden. 80 Euro sollte ein Kärntner 2017 zahlen, weil er auf der B 317 im steirischen Murtal mit nicht mehr als 80 km/h an einer Baustelle vorbeifahren wollte. 2011 bekam ein 23-jähriger Salzburger einen Strafbescheid, weil er um 4:55 Uhr einen Zebrastreifen nicht schnell genug überquert habe – ein Auto, sagte er aus, wäre weit und breit nicht zu sehen gewesen, nur ein Polizeibus hielt plötzlich neben ihm und seinen drei Freunden.

"Zu langsames Fahren haben wir auch bei der Fahrprüfung zu beachten", erklärt Alexander Seger: "Deutliches Unterschreiten der möglichen Höchstgeschwindigkeit ergibt ein negatives Prüfungsergebnis." Auch weil zu langsames Fahren zeigt, dass jemand sein Fahrzeug nicht beherrscht und er oder sie womöglich Angst hat. Und dann kann man schon einmal das Geld fürs zweite Mal Antreten herrichten.

Aus der Prüfungspraxis

Ganz so schlimm ist das dann in der Praxis aber auch nicht, wie folgende Geschichte beweist, in welcher ein Mann gerade die Prüfung für den EzuB ablegte, also für die Erlaubnis, einen schweren Anhänger mit einem Pkw zu ziehen. Er fuhr auf der Autobahn, während er vom Prüfer angesprochen wurde: "Sie wissen ja nicht einmal, wie schnell Sie hier fahren dürfen." Worauf der Prüfling meinte, doch, er wisse, dass er hier 80 km/h fahren dürfe, aber aus Sicherheitsgründen fahre er mit 70 km/h. "Hinter uns schließt gerade ein 40-Tonner mit 90 km/h auf, in dem sich der Lenker vermutlich grad die Zechennägel schneidet – erklären Sie mir das mit der Sicherheit bitte noch einmal."

Ein Traktor mit zwei Anhängern wird auf der Freilandstraße nicht so schnell fahren können, dass er niemanden behindert. Wegen einer Strafe muss sich der Lenker aber keine Sorgen machen, schon gar nicht, wenn er bei Gelegenheit an die Seite fährt und die Autos hinter sich vorbeilässt.
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Das hatte am Ende keine gröberen Folgen, die ungewöhnliche Belehrung funktionierte, wie es wohl auch keine Konsequenzen nach sich zieht, wenn man auf der Freilandstraße 80 statt 100 km/h fährt, weil man zwischen zwei Kreisverkehren den Kleinwagen nicht melken will wie ein Rennfahrer, um kurz darauf umso stärker bremsen zu müssen. Was aber zum Problem werden kann, ist das Bummeln und Gegend-Schauen, vielleicht auch noch Filmen aus dem Auto raus, auf Straßen durch schöne Gebiete, wie es in der Wachau oder auf der Südsteirischen Weinstraße vorkommt.

Für denkende Menschen

Eine genaue Definition, wann man zu langsam fährt oder ab wann man behindert, ist nicht klar ausformuliert. "Im Grunde richtet sich die StVO an denkende Menschen", sagt Alexander Seger. So ist klar, dass ein Traktor mit zwei vollbeladenen Hängern nicht mit 80 km/h auf der Freilandstraße fahren können wird. "Aber darin liegt auch ein Problem", bemerkt er, weil diese frei zu interpretierenden Stellen von Klagswütigen und Juristen ausgenutzt werden, bis alles bis ins letzte Detail ausformuliert – und damit dann unverständlich ist.

Was nervt Sie mehr? Raser oder Schleicher? Haben Sie schon einmal jemanden angezeigt, weil er zu schnell oder zu langsam fuhr? Wie schnell fahren Sie? Eher ein paar km/h mehr als erlaubt oder ein paar km/h weniger? Und warum? Weil man dann eh noch über die paar km/h mehr reden kann, wenn man erwischt wird, oder weil es sparsamer ist langsamer zu fahren, weniger stressig? Erzählen Sie uns, wie es Ihnen mit den Tempolimits geht, und damit, wie gut sich die anderen Verkehrsteilnehmer daran halten. (Guido Gluschitsch, 30.11.2020)