Im Kampf gegen die Pandemie ist die Politik mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert, einschließlich der eigenen Fehler. Aber auch die Justiz erweist sich mit fragwürdigen Entscheidungen immer wieder als Stolperstein.

Das Wiener Donauzentrum während des 2. Lockdowns.
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Dazu zählt der Spruch der Datenschutzbehörde, wonach die Registrierungspflicht in der Wiener Gastronomie den Datenschutz verletzt. Ihr Argument: Name, E-Mail und Telefonnummer von Gästen seien Gesundheitsdaten, weil sie der Virus-Bekämpfung dienen, und für solche gelte das Gebot der Freiwilligkeit. Die Begründung ist hanebüchen und droht eine der mildesten Corona-Maßnahmen, die das so wichtige Contact-Tracing erleichtern sollen, zu vereiteln.

Auch der Verfassungsgerichtshof macht der Regierung gelegentlich mehr Probleme als notwendig. Dass schlampig formulierte Verordnungen im Sommer aufgehoben wurden, war legitim. Aber der VfGH hat auch Händlern mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche recht gegeben, die sich beschwert hatten, weil sie im Frühjahr erst zwei Wochen später als Baumärkte hatten aufsperren dürfen. Eine unsachliche Differenzierung, hieß es. Die Bevorzugung der Baumärkte mag fragwürdig gewesen sein, aber grundsätzlich ging es der Regierung um das Ziel, den Handel nach dem Lockdown nur stufenweise zu öffnen – eine Absicht, die auch die Verfassungsrichter befürworteten.

Auch jetzt wäre ein solches vorsichtiges Vorgehen angebracht, statt am 7. Dezember alle Geschäfte gleichzeitig aufzusperren. Es kann gut sein, dass sich die Regierung dies nicht mehr traut, weil sie neue potenziellen Klagen aus dem Weg gehen will. (Eric Frey, 25.11.2020)