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Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie entscheidet Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch mit den 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer über weitere Maßnahmen.

Foto: REUTERS/FABRIZIO BENSCH

Berlin – Im Kampf gegen die Corona-Pandemie entscheidet die deutsche Kanzlerin Angela Merkel am Mittwoch mit den 16 Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer über weitere Maßnahmen. Die Länderchefs einigten sich zwar am Montagabend auf eine Reihe davon, etwa eine grundsätzliche Verlängerung der Einschränkungen für Gastronomie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bis zum 20. Dezember. Allerdings zeichnete sich am Dienstag ab, dass auch unter den Ländern noch nicht alles geregelt ist. Zudem bezeichnete Merkel den ersten Länderentwurf nach Informationen aus Teilnehmerkreisen zwar als "gut", will nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters aber Ergänzungen. Am 15. Dezember soll dann neu evaluiert werden.

Das Länderpapier

Bereits vor einer Woche traf sich Merkel mit den Ministerpräsidenten. Damals kam aber keine Einigung zustande. Nunmehr haben sich die Bundesländer im Vorfeld abgestimmt und sich etwa schon auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester verständigt. Im Zeitraum 23. Dezember bis 1. Jänner könnten demnach Treffen eines Haushalts mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden, heißt es im Länderpapier. Kinder bis 14 Jahren sollen davon ausgenommen sein.

Der aktuelle Teil-Lockdown, also unter anderem die Schließung von Restaurants, Kinos und Theatern, soll dem Länderpapier zufolge bis 20. Dezember verlängert werden. Bei einer Inzidenz von "deutlich" unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, davon abzuweichen.

Silvesterfeuerwerke auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen wollen die Ministerpräsidenten untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf ein Silvesterfeuerwerk zu verzichten – ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen. An Schulen in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen soll ab der dritten Klasse Gymnasium grundsätzlich eine Maskenpflicht im Unterricht gelten.

Weitere Einschränkungen

Laut einem Reuters vorliegenden Entwurf des Chefs der Staatskanzleien und des Bundeskanzleramts wollen Bund und Länder im Einzelhandel nur noch einen Kunden pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche zulassen. Einzel- und Großhandel sollen weiter geöffnet bleiben, die Bürger werden aber aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst unter der Woche zu tätigen. "Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen", heißt es. Der Bund hatte in den Beratungen mit den Ländern diese Quadratmeterbegrenzung für den verkaufsstarken Dezember vorgeschlagen, um eine Überfüllung der Geschäfte zu vermeiden.

Nachschärfungen

Für Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder ist der vereinbarte Teil-Lockdown bis 20. Dezember nur ein Zwischenschritt. "Dann muss auch jedem klar sein, dass nicht am 20.12. alles geöffnet wird", sagt der CSU-Chef. "Für mich ist ganz klar, dass das natürlich danach auch weiter fortgesetzt wird." Söder deutete auch Nachschärfungen an. "Es ist wieder ein Schritt nach vorne, das Papier, das wir haben. Ob es ausreicht, das müssen wir noch mal sehen."

Zuvor hatten mehrere Bundesländer Berichten widersprochen, dass sie dem 16. Dezember als Beginn der Weihnachtsferien zugestimmt hätten. Auch andere Landesregierungen teilen auf Anfrage mit, dass dieser Vorschlag des Bundes wohl nicht umgesetzt werde.

Bund und Länder gehen jedenfalls gemeinsam davon aus, dass "umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus erforderlich sein werden". Ausdrücklich wird dabei erwähnt, dass dies auch für Gastronomie und Hotels gelten dürfte. Bund und Länder würden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen. (Reuters, APA, red, 24.11.2020)