Der Nikolaus aus Schokolade war von den Corona-Ausgangsbeschränkungen ohnehin nicht betroffen.

Foto: imago images/epd

Wien – Der Nikolaus bleibt trotz Corona nun doch nicht ausgesperrt: Die Regierung nimmt ihn explizit in die "Rechtliche Begründung" zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung auf. Der Nikolo-Besuch wird gemeinsam mit der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen um weitere zehn Tage an diesem Mittwoch im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen, hieß es aus dem Kanzleramt gegenüber der APA.

Berufliche Zwecke, darunter auch ehrenamtliche Tätigkeiten insbesondere etwa für Blaulichtorganisationen, galten schon bisher als legitimer Grund, im Lockdown das Haus zu verlassen. Nun soll laut Kanzleramt konkret ergänzt werden, dass darunter auch der Nikolo-Besuch fällt: "Es liegt daher unabhängig von der Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der Nikolo-Tätigkeit ein zulässiger Ausgangsgrund vor", heißt es. Der Krampus wird nicht extra erwähnt.

"Gerade für Kinder war dieses Jahr mit Abstandhalten, Verzicht und Einschränkungen eine enorme Belastung", erklärt Kanzler Sebstian Kurz (ÖVP) in einer Stellungnahme. Man wolle den Kindern auch dieses Jahr die Freude auf den Nikolo nicht nehmen. (APA, 25.11.2020)