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2019 entdeckte ein Journalist Shamima Begum im Lager al-Hol.

Foto: Reuters / Khaled Al Hariri

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Begum reiste als 15-Jährige nach Syrien und schloss sich dem IS an.

Foto: REUTERS/Laura Lean/Pool/File Photo

Wie gehen westliche Demokratien mit muslimischen Bürgern um, die als Jugendliche islamistischer Hetzpropaganda zum Opfer fallen? Die britische Öffentlichkeit diskutiert diese immer wieder aktuelle Frage anhand einer Verhandlung vor dem Londoner Supreme Court: Dort fordert Shamima Begum ihre Staatsbürgerschaft zurück.

Die konservative Regierung hatte sie der jungen Frau aberkannt, weil sie vor fünf Jahren als "Jihad-Braut" nach Syrien gereist war. Dort steckt Begum nun wie hunderte junge Westeuropäer in überfüllten, rechtlosen Lagern fest. Die britische Menschenrechtsorganisation RSI spricht deshalb von "Europas Guantánamo".

Via Türkei nach Syrien

Begums Geschichte begann im Februar 2015, als das scheinbar gut integrierte Mädchen aus dem Londoner Bezirk Bethnal Green mit zwei Klassenkameradinnen während der Schulferien in die Türkei flog und von dort aus mit dem Bus nach Syrien weiterreiste. Wenig später war die damals 15-jährige "Jihad-Braut" von einem holländischen IS-Kämpfer schwanger; dieses sowie zwei weitere Kinder starben, der Vater sowie mindestens eine ihrer Reisegefährtinnen wurden in Kämpfen nahe Raqqa getötet.

Hunderte junge Musliminnen machten die abenteuerliche Reise ins damalige IS-Territorium – warum? Der Extremismusforscherin Katherine Brown von der Uni Birmingham zufolge waren sie "auf der Suche nach einer religiösen und politischen Utopie. Ich fühle mich manchmal an junge Kommunisten erinnert, die in den 1920er-Jahren in die Sowjetunion auswanderten."

Pass entzogen

Ein "Times"-Journalist entdeckte Begum 2019 in einem Lager, seither wird über die Integrationsfähigkeit der wenig Reumütigen diskutiert. Die mittlerweile 21-Jährige stelle ein Sicherheitsrisiko dar, weshalb ihr die Rückkehr verweigert werden müsse, hat das Innenministerium argumentiert und ihr den Pass entzogen. Staatenlos werde sie ja nicht, schließlich habe sie auch die Staatsbürgerschaft von Bangladesch, von wo ihre Eltern ursprünglich nach Großbritannien kamen.

Aber gehört die junge Londonerin wirklich mehr zum Land ihrer Vorfahren als zu dem ihrer Eltern?

Der Frage geht nun der Supreme Court auf den Grund. Unterdessen weisen Menschenrechtsgruppen auf die rechtlich unklare sowie hygienisch und sozial verheerende Situation hunderter Bürgerkriegstouristen und ihrer Kinder in Syrien hin, denen die Herkunftsländer die Rückkehr aus kurdisch kontrollierten Lagern verweigern. Die Situation gleiche dem Versuch der USA, Internierten in Guantánamo Bay den Zugang zur Gerichtsbarkeit zu entziehen, empört sich RSI-Direktorin Yasmine Ahmed: "Aber es ist sogar schlimmer: Die Mehrheit der Betroffenen sind Kinder, die meisten unter fünf Jahren."

Manchmal zurück nach Hause

In Einzelfällen wurden die Heimatländer aktiv. Zwei Waisen, deren Eltern bei Kämpfen getötet worden waren, durften im Herbst 2019 zu ihrer Großmutter nach Wien zurückkehren. Nach Deutschland repatriiert wurden nach RSI-Zählung bisher vier Kinder im August sowie eine Frau mit drei Kindern im November vergangenen Jahres.

Dem Brüsseler Egmont-Institut zufolge leben derzeit mindestens vier Österreicherinnen mit insgesamt vier Kindern in kurdischen Lagern. Aus Deutschland stammen rund 230 Lagerinsassen, darunter etwa 50 Frauen und 150 Kinder. Die am stärksten vertretene Nationalität ist Frankreich mit bis zu 450 Menschen.

"Unmenschliche Zustände" in Lagern

Die Lager al-Hol und al-Roj liegen im kurdisch kontrollierten Nordosten Syriens. Dort herrschten "brutale und unmenschliche" Zustände, berichtet RSI basierend auf detaillierten Interviews mit 21 aus Europa stammenden Frauen vor Ort sowie mit Angehörigen der Festgehaltenen in mehreren westeuropäischen Staaten sowie den USA: "Regelmäßig sterben Kinder an vermeidbaren Ursachen wie Unterernährung, Lungenentzündung und Dehydrierung." Dem Nachrichtensender France 24 zufolge starben 2019 mindestens 517 Menschen, darunter 371 Kinder, im Lager al-Hol. RSI liegen detaillierte Berichte über den Tod von neun Kleinkindern unter drei Jahren vor, deren Mütter aus Europa nach Syrien gekommen waren.

Die britischen Menschenrechtler sprechen zudem von "schlimmer Gewalt" gegen Frauen und Kinder; die Insassinnen berichteten von monatelanger Einzelhaft als Strafe dafür, ein Mobiltelefon zu besitzen. Dass die Kommunikation mit der Außenwelt schwierig ist, kam diese Woche vor dem Supreme Court zur Sprache. Seiner Mandantin werde die detaillierte Erörterung ihrer Verfassungsklage unmöglich gemacht, berichtete Begums Anwalt David Pannick. Generell sei den Internierten in al-Roj die Telefonbenutzung verboten. Wer dabei erwischt werde, "wird in Isolation gehalten und verprügelt". (Sebastian Borger aus London, 25.11.2020)