Der Andrang hält sich in Grenzen: Grenzbrücke zwischen Oberndorf (Ö) und Laufen (D).

foto: thomas neuhold

Die Tonalität der Aussendung der Salzburger Wirtschaftskammer ist deutlich: "Aufgrund von Medienberichten, in denen die geltende Rechtslage verzerrend dargestellt wurde, weist die Sparte Handel der Wirtschaftskammer Salzburg darauf hin, dass Fahrten nach Freilassing, etwa um Waren außerhalb des Bereichs der Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens zu erwerben, ausdrücklich nicht zulässig sind."

Anlass für die herben Worte seien Fernsehbeiträge lokaler Sender gewesen, sagt Wirtschaftskammer-Sprecher Johann Höflmeier auf Anfrage des STANDARD. In den Fernsehbeiträgen hätten bayerische Geschäftsleute ihre Hoffnung auf österreichische Kundschaft ausgesprochen. In erster Linie gehe es um die Gesundheit und weniger um die Konkurrenz und den Kaufkraftabfluss aus Salzburg nach Bayern, versichert Höflmeier. In Bayern sind körpernahe Dienstleistungen zugelassen und alle Geschäfte geöffnet.

Dass die Salzburger die bayerische Konkurrenz nicht zu fürchten brauchen, zeigt übrigens auch ein Blick auf die Kaufkraftbilanz: Hier hat Salzburg gegenüber seinen bayerischen Nachbarn ein Plus von 77 Millionen Euro jährlich, wie eine Kaufkraftstromanalyse aus dem Jahr 2015 zeigt.

Ängste der Kammer unbegründet

Und auch in der Lockdown-Realität dürften die Ängste der Salzburger Kämmerer unbegründet sein. "Wer seinen Lieblingsbäcker im bayerischen Laufen hat, wird weiterhin dort seine Semmerln kaufen", sagt der Oberndorfer Bürgermeister Georg Djundja (SPÖ). Das Flachgauer Oberndorf und das bayerische Laufen sind nur durch die Salzach getrennt und bilden seit Jahrzehnten de facto eine gemeinsame Stadt.

Dass der eine oder die andere in Laufen jetzt auch ein Weihnachtsgeschenk kauft, kann Djundja zwar nicht ausschließen, einen echten Run auf bayerische Geschäfte könne er aber nicht ausmachen. Umgekehrt bliebe ja auch der bekannte Tanktourismus von Bayern nach Salzburg im üblichen Rahmen.

Das bestätigt auch der Salzburger Polizeisprecher Hans Wolfgruber. Meldungen an die Gesundheitsbehörden wegen vermuteter Übertretungen der Lockdown-Verordnungen im Zuge eines Ausflugs nach Bayern seien "höchstens im einstelligen Bereich". Die Polizei würde an den Grenzen auch weiterhin nur im Rahmen der normalen "Schengen-Fahndung" tätig sein und nicht extra den Einkauf kontrollieren.

Pendler von Zwangstests befreit

Deutlich entspannt hat sich auch die Situation für rund 4.500 Grenzpendler und -pendlerinnen. Diese mussten bisher nach einer Verordnung des Freistaats Bayern einmal in der Woche zum reichlich zeitintensiven Corona-Test antreten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einem von der Salzburger Arbeiterkammer mithilfe eines bayerischen Anwalts eingebrachten Eilantrag für betroffene Schüler und Pendler recht gegeben. Die Regelung der sogenannten Einreise-Quarantäneverordnung, wonach sich die Betroffenen wöchentlich einem Corona-Test unterziehen müssen, wurde gekippt und "vorläufig außer Vollzug gesetzt". Die Testungen seien unverhältnismäßig und widersprächen EU-Recht. (Thomas Neuhold, 26.11.2020)