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In Albaniens Hauptstadt Tirana wird der Schiedsspruch vorerst nicht anerkannt.

Foto: AP / Hektor Pustina

Vor kurzem haben einige österreichische Banken und Energieunternehmen ungewöhnliche Post erhalten. Eine Anwaltskanzlei fragt nach, ob sie über Vermögenswerte oder Forderungen der Republik Albanien verfügen, weil diese gepfändet werden müssten.

Der Grund ist ein Schiedsverfahren, den italienische Investoren 2015 gegen Albanien eingebracht und gewonnen haben. Das internationale Schiedsgericht am Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) hat ihnen im April 2019 rund 100 Millionen Euro an Entschädigung zugesprochen. Weil die Regierung in Tirana sich weigert, diesen Schiedsspruch zu erfüllen, kann nun weltweit albanisches Vermögen, das nicht durch diplomatische Konventionen geschützt ist, beschlagnahmt werden.

In Österreich, einem der wichtigsten Wirtschaftspartner Albaniens, hat die Kanzlei Dorda diese Aufgabe übernommen und versucht, bis zu 25 Millionen Euro für Francesco Becchetti, einen der drei Kläger, einzutreiben. Dafür kommen Konten und Wertpapierdepots bei sieben Banken sowie Konzessionsgebühren und andere Forderungen, die Albanien beim Verbund und der EVN aufgrund von Kraftwerksprojekten im Land hat, infrage. Entscheidend ist deren privatrechtliche Natur.

Verfahren in vielen Staaten

Laut der ICSID-Konvention, der Österreich beigetreten ist, müssen ICSID-Schiedssprüche von heimischen Gerichten vollstreckt werden. Der Exekutionsbeschluss fiel am 10. November am Bezirksgericht Wien.

Er warte noch auf die Antworten der betroffenen Unternehmen, die sogenannten Drittschulderklärungen, berichtet Dorda-Partner Florian Kremslehner. Neben Österreich laufen parallel Verfahren in anderen europäischen Staaten. Sobald die Gesamtsumme eingetrieben worden ist, gilt der Schiedsspruch als erfüllt. "Solche Exekutionsverfahren sind eher selten", sagt Kremslehner dem STANDARD, denn meist würden Staaten solche Schiedssprüche akzeptieren. "Das größte Hindernis ist, dass sich Staaten auf die Souveränität berufen und die Vollstreckung dann in vielen anderen Staaten notwendig ist."

Die albanische Regierung verweigert die Zahlung mit dem Hinweis auf ein laufendes Berufungsverfahren. Allerdings sind die Forderungen bereits jetzt eintreibbar. Tatsächlich hat das Finanzministerium in Tirana laut einer albanischen Rechercheplattform bereits 110 Millionen Euro im Budget als Haftung eingeplant.

Frage der Pressefreiheit

Der albanische Fall ist besonders pikant, weil es auch um Pressefreiheit geht, nämlich um die Fernsehgesellschaft Agonset, die nach Meinung des Schiedsgerichts verstaatlicht wurde, weil sie zu regierungskritisch war. Die Enteignung "sei der Höhepunkt einer politischen Kampagne gegen die Kläger" gewesen, die auch mit fragwürdigen Strafverfahren verfolgt wurden.

Albanien erhält grundsätzlich gute Noten für sein Investitionsklima, hat aber schon mehrere Schiedsverfahren gegen Investoren verloren. Im EU-Beitrittsprozess gilt vor allem das Justizwesen als Schwachpunkt, weshalb Investoren sich bei Streitigkeiten kaum je an inländische Gerichte wenden und das internationale Schiedsrecht in Anspruch nehmen. (Eric Frey, 26.11.2020)