Die E-Privacy-Verordnung sollte eigentlich den Datenschutz im Netz verbessern.

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Seit Jahren behandelte die Europäische Union die E-Privacy-Verordnung. Nun ist sie auch während der deutschen Ratspräsidentschaft gescheitert – ihr Kompromissvorschlag ist abgeblitzt, weswegen nun die portugiesische Ratspräsidentschaft weiter daran arbeitet.

Eigentlich soll E-Privacy als als Pendant zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschlossen werden – und sollte vor allem den Schutz von Bürgern im Internet verbessern. Dafür würden die Datenschutzvorgaben für digitale Kommunikationswege wie Messenger verschärft werden. In Zukunft sollen etwa Nachrichten auf Plattformen wie Facebooks Messenger genauso vor einer kommerziellen Verwendung geschützt sein wie Telefonate. Außerdem soll standardmäßig gegen Tracking im Netz vorgegangen werden.

Stark verwässert

Der erste Entwurf des Gesetzes wurde bereits 2017 vorgestellt, seitdem konnte man sich nicht einigen. Im Prozess ist die Verordnung in Bezug auf Nutzerrechte stark verwässert worden. So wurde eine Passage herausreklamiert, die vorgesehen hätte, dass Browserhersteller von Haus aus dafür sorgen müssten, dass so wenige Cookies wie möglich gesammelt werden. Diese standardmäßige Privatsphäreeinstellung wurde unter anderem von der damaligen österreichischen, türkis-blauen Regierung im Ministerrat abgelehnt.

Ein weiterer Streitpunkt dreht sich um die Frage, ob Anbieter von Messengern proaktiv – Stichwort Uploadfilter – nach beispielsweise kinderpornografischen Inhalten suchen müssten. Darauf besteht die EU-Kommission, die deutsche Regierung empfahl in ihrem Kompromissvorschlag, das separat zu E-Privacy zu regulieren.

Verbraucherschützer befürworteten Kompromiss

Tracking müsse laut dem deutschen Entwurf als notwendig für die Zurverfügungstellung eines Medienangebots im Netz anerkannt werden, sofern dieses sich mit Werbung finanziert. Die Ausnahme gilt aber lediglich für Zeitungsverlage. Hier haben die Lobbyingbestreben von Medienunternehmen – ursprünglich in einer ungewöhnlichen Allianz mit Internetkonzernen – Früchte getragen. Passagen, die auf Wunsch der Werbeindustrie eingebaut wurden, wie beispielsweise, dass eine Datensammlung bei "berechtigtem Interesse" erlaubt ist, wurden allerdings gestrichen, weswegen Verbraucherschützer den Entwurf als passablen Kompromiss eingeschätzt hatten.

Wie es weiter geht, steht nun wieder in den Sternen. Die Verhandlungen haben nunmehr mehrere Ratspräsidentschaften erfolglos durchlaufen. Selbst, wenn Deutschland eine Einigung erzielt hätte, wäre das Gesetz frühestens 2023 in Kraft getreten – nun dürfte es noch länger dauern. (muz, 27.11.2020)