Polizisten beobachten Demonstrierende der "Querdenker" in München.

Foto: imago images/Thomas Vonier

Berlin – Der deutsche Verfassungsschutz wird die "Querdenken"-Bewegung vorerst nicht förmlich zum Beobachtungsobjekt erklären. Das ist nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Sonntagsausgaben) das Ergebnis einer Besprechung der Amtsleiter des Bundesamtes und der 16 Landesämter in der vergangenen Woche. "Im Moment reicht es noch nicht für eine Einstufung zum Beobachtungsobjekt", hieß es demnach in Sicherheitskreisen.

Mit den "Querdenkern" verhalte es sich bundesweit ähnlich wie mit den Reichsbürgern: "Nicht die ganze Bewegung ist extremistisch." Das schließe nicht aus, dass Rechtsextremisten in einzelnen Bundesländern bei den "Querdenkern" einen bestimmenden Einfluss ausübten. Von den offiziell 19.000 Reichsbürgern gelten 950 als Rechtsextremisten. Gleichwohl waren die "Querdenker" und der Umgang mit ihnen zuletzt auch Thema in der sogenannten "ND-Lage" – also der regelmäßig stattfindenden Besprechung der Chefs der Nachrichtendienste mit dem deutschen Kanzleramtschef Helge Braun (CDU).

Bayrischer Innenminister: "Genau im Blick"

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte dem RND: "Die ,Querdenken-Bewegung' ist eine äußerst heterogene Gruppierung, die wir genau im Blick haben. Momentan ist aber der förmliche gesetzliche Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes nicht eröffnet." Sollten in Zukunft tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen bei der Bewegung oder anderen Gruppierungen vorliegen, würde der Verfassungsschutz die Beobachtung aufnehmen, "und zwar unverzüglich." Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz achte genau darauf, ob Extremisten ihre Teilnahme an den Veranstaltungen der "Querdenken"-Bewegung ankündigten und versuchten, diese zu beeinflussen.

Schon heute sei deutlich, dass viele sich in zunehmendem Maße entweder nicht an die Corona-Regeln hielten "oder den Staat und seine Verfassungsorgane sogar frontal angreifen", sagte der CSU-Politiker weiter. Dem könne und dürfe der Staat nicht tatenlos zusehen. Wer in der Bewegung seinem Anliegen Gehör verschaffen wollte, sollte sich schon "aus eigenem Interesse von Rechtsextremisten und anderen radikalen Gruppierungen, die da unterwegs sind, klar distanzieren." (APA, 29.11.2020)