Viele Betriebe sind seit Mitte März im Home-Office, eine Regelung zwischen den Sozialpartnern gibt es aber noch nicht.

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Wien – Die türkis-grüne Regierung hat bei der geplanten Homeoffice-Regelung den Ball an die Sozialpartner weitergespielt. Eine raschere Regelung sei von einer Einigung der Sozialpartner abhängig, sagte Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) Sonntagabend in der "ZiB 2". Sie habe die Sozialpartner daher zu einem Treffen im Dezember eingeladen. Der grüne Koalitionspartner appellierte vor allem an die Arbeitgeberseite: Man erwarte, dass die Verhandlungen "etwas zügiger und lösungsorientierter" geführt werden, sagte der grüne Sozialsprecher Markus Koza im Ö1-"Frühjournal" am Montag.

Geht es nach Koza, sollen schon vor März zumindest jene Fragen geklärt werden, die die Kosten betreffen – etwa wer für die IT-Geräte zu Hause aufkommen muss. Zuletzt hatte die Arbeiterkammer dringend ein Homeoffice-Gesetz gefordert. Die Arbeitgeberseite bestreitet nicht, dass die Verhandlungen stocken, erwartet sich aber auch von ihrem Gegenüber ein Entgegenkommen. Besonders strittig laut Ö1 sind Fragen der Gleichbehandlung und inwieweit die Belegschaft in Homeoffice-Vereinbarungen eingebunden werden soll.

Aschbacher betont Freiwilligkeit

Aschbacher hatte eine "nachhaltige Regelung" ursprünglich erst für den Frühling in Aussicht gestellt. Die Ministerin betonte, dass der Unfallversicherungsschutz auch im Homeoffice gegeben sei und die Pendlerpauschale weiterbezahlt werde, "quasi als Aufwandsentschädigung". Außerdem sei man in Österreich mit den Sozialpartnern übereingekommen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice gebe, sondern dass dies Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sei.

Arbeitsministerin Christine Aschbacher in der "ZiB 2".
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Zur umstrittenen Frage der Öffnung der Skigebiete meinte sie, vielleicht seien ja Tagesausflüge möglich. Jetzt müsse man zunächst die Corona-Infektionszahlen herunterbringen. Davon abhängig werde über den Wintertourismus entschieden. Die Beschäftigten im Tourismus könnten Kurzarbeit nutzen oder eine vom Bund geförderte Aus- und Weiterbildung machen.

Angesprochen darauf, dass Betriebe 80 Prozent Umsatzersatz bekommen, Arbeitslose aber nur 55 Prozent des letzten Einkommens als Arbeitslosengeld, verwies Aschbacher auf die zweite Einmalzahlung für Arbeitslose zwischen September und November, die gestaffelt bis zu 450 Euro betrage. Dadurch könne ein Ausgleich geschaffen werden. (APA, red, 30.11.2020)