Salzburg – Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat das Ermittlungsverfahren gegen einen österreichischen Fußball-Nationalteamspieler wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und des versuchten sexuellen Missbrauchs eingestellt. Im Jänner 2020 hatte eine 26-Jährige eine Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet. Als der Fall publik wurde, informierte eine 29-Jährige die Polizei, wonach der Mann im Winter 2006/07 versucht habe, einen Beischlaf zu vollziehen, während sie geschlafen habe.

Vorwürfe bestritten

Der beschuldigte Nationalspieler hatte die Vorwürfe bestritten. Sein Verteidiger Kurt Jelinek ist über die Einstellung des Verfahrens informiert worden. "Ich bestätigte, dass die Staatsanwaltschaft Salzburg nach genauester Überprüfung des Sachverhaltes sämtliche Vorwürfe gegenüber meinen Mandanten zur Einstellung gebracht hat", erklärte Jelinek am Montag. Nähere Angaben machte er nicht.

Der Anzeige der 26-jährigen Salzburgerin zufolge soll sie der Fußball-Nationalspieler in der Nacht auf 4. Jänner 2020 in einer Wohnung in Salzburg vergewaltigt haben, in der sich mehrere Personen befanden. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Fußballer wegen des Verdachts der Vergewaltigung eingeleitet.

Keine biologischen Spuren

Bei einer Untersuchung des mutmaßlichen Opfers wurden keine biologischen Spuren des Verdächtigen sichergestellt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, die Staatsanwaltschaft gebe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Kommentar zur Einstellung des Verfahrens ab, da man derzeit nicht gesichert davon ausgehen könne, dass alle Beteiligten von der Einstellung des Verfahrens bereits Kenntnis erlangt haben.

Wenige Tage nach Bekanntwerden des Vergewaltigungswurfs im Jänner ging bei der Polizei eine Anzeige einer 29-jährigen Salzburgerin ein. Ihren Aussagen zufolge soll der Fußballspieler im Winter 2006/2007 versucht haben, einen Beischlaf zu vollziehen, während sie geschlafen habe. Sie sei damals zudem alkoholisiert gewesen. Der Vorfall soll sich nach einem Lokalbesuch am damaligen Wohnsitz des Beschuldigten zugetragen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in diesem Fall wegen versuchten sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt. (APA; 1.12.2020)