Bild nicht mehr verfügbar.

EU-Chefverhandler Michel Barnier unterwegs zu Gesprächen über das Handelsabkommen in London.

Foto: AP / Frank Augstein

Sollte ein neues Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU überhaupt zustande kommen, wird es buchstäblich erst in letzter Minute vor Auslaufen der Brexit-Übergangsperiode am 31. Dezember fertig werden. Das Europäische Parlament hat vorsorglich jedenfalls den 28. Dezember bereits als Termin für eine Sonderplenarsitzung reserviert. Es muss einem solchen Handelsvertrag zustimmen.

Noch viel Arbeit nötig

Selbst wenn sich die EU-Institutionen beziehungsweise ihr Chefverhandler Michel Barnier mit den Briten rasch einigen und die 27 Staats- und Regierungschefs das nächste Woche beim EU-Gipfel betätigen, ist noch viel legistische Arbeit nötig. Dieses Szenario hat ein in die Verhandlungen eingebundener Diplomat dem STANDARD am Dienstag bestätigt: "Wir leben von einem Tag auf den anderen, wissen nicht, was am nächsten Tag sein wird."

Nachsatz: Ob sich das ausgehe, sei unsicher, weil niemand ein 500 Seiten starkes Dokument einfach so durchwinken werde, das in 23 Amtssprachen übersetzt werden müsse. Und es sei nach wie vor nicht erkennbar, ob Premier Boris Johnson eine Einigung mit den EU-Partnern tatsächlich wolle – oder es in Wahrheit doch auf einen harten Exit aus dem Binnenmarkt und der Zollunion mit all ihren komplexen EU-Regelungen anlege. Dann fiele Großbritannien über Nacht in einen Status, bei dem nur noch die WTO-Regelungen gelten. Zölle müssten eingeführt werden, mit massiven Folgen für das Wirtschaftsleben.

Das Endspiel

Tags zuvor hatte der irische Premierminister Micheál Martin noch große Hoffnung auf eine Einigung auf einen Handelspakt geweckt. Das "Endspiel" sei erreicht, sagte er nach einem Telefonat mit Johnson, ein Deal bis Ende der Woche möglich, er sei "optimistisch". Während die Regelungen des EU-Austrittsvertrags unbestritten sind, spießt es sich nun vor allem bei nichttarifären Regelungen. Die EU verlangt "faire Wettbewerbsbedingungen" beim Handel, wie die Einhaltung von Umwelt- und KlimaStandards, oder bei staatlichen Beihilfen. Zudem müssten Sanktionsmechanismen und die Streitbeilegung glasklar geregelt sein. London will sich wenig binden. (Thomas Mayer, 1.12.2020)