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Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware gerät häufig in Kritik.

Foto: Getty Images/drbimages

Immer mehr Staaten verwenden Gesichtserkennungssoftware in der Strafverfolgung. Auch in Österreich setzt die Polizei sie mehrmals täglich ein. Alleine zwischen Dezember letzten Jahres und 1. Oktober dieses Jahres kam sie 931-mal zum Einsatz, um 1.343 verdächtige Personen zu kontrollieren, wie der STANDARD berichtete. Im US-Bundesstaat Massachusetts scheinen Gesetzgeber mit dem Verbot entsprechender Üerwachungssoftware jetzt einen anderen Weg einzuschlagen.

Das Gesetz wurde vergangenen Dienstag verabschiedet, einen Tag nachdem die Gesetzgeber eine Vereinbarung ankündigten, die einen monatelangen Stillstand beenden sollte, berichtet "Techcrunch". Neben dem Verbot von Gesichtserkennungssoftware soll Polizisten außerdem der Einsatz des lange kritisierten Würgegriffs und von Gummigeschossen verboten werden. Die Maßnahmen sollen zwar unverhältnismäßige Polizeigewalt verhindern, kritisiert wird unterdessen die weiterhin bestehende Immunität für Beamte, die sie vor Strafverfolgung bei Fehlverhalten schützt, so "Techcrunch".

Erster Erfolg

Kritiker bezeichnen die eingesetzten Technologien schon lange als problematisch und fehlerhaft. Jedoch wird den Einsatzkräften mit entsprechendem richterlichem Beschluss weiterhin erlaubt sein, zumindest beim Abgleich mit Führerschein-Datenbanken Gesichtserkennung einzusetzen. Zu Transparenzzwecken muss dafür jährlich veröffentlicht werden, wie viele Suchen durchgeführt wurden. Massachusetts folgt damit dem Beispiel von Portland, Oregon, die ein Verbot des Einsatzes solcher Technologien im öffentlichen Raum bereits im September sowohl für staatliche als auch private Akteure verbot.

Rechtlich völlig in Ordnung

Ob es auch in Österreich zu einem Verbot der häufig eingesetzten, aber umstrittenen Gesichtserkennungssoftware kommen wird, kann bisher bezweifelt werden. Während für Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) außer Zweifel steht, dass der Einsatz durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt ist, beurteilen Datenschützer die Lage anders. Für die Bürgerrechtsorganisation Epicenter Works ist die schleichende Einführung mit Skepsis zu beobachten, "weil es keine explizite Rechtsgrundlage für Gesichtserkennung gibt", so die Aktivisten. (mick, 02.12.2020)