Hauptversammlungen per Video bleibt auch für Gesellschaften, die an der Wiener Börse gelistet sind, eine attraktive Option.

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Österreichische Kapitalgesellschaften können bis Ende kommenden Jahres ihre Gesellschafter- und Hauptversammlungen über Videokonferenzen abhalten. Der Justizausschuss des Nationalrates hat diese Möglichkeit, die wegen der Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus im Frühjahr eingeführt wurde, am Mittwoch bis Ende 2021 verlängert. Aber auch längerfristig dürfte diese Option erhalten bleiben.

Auch die Fristen für die Erstellung des Jahresabschlusses werden von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres weiterhin auf neun Monate verlängert. Damit verschiebt sich auch die Frist für die Abhaltung einer Gesellschafter- oder Hauptversammlung.

"Unternehmen müssen auch in der Pandemie handlungsfähig bleiben und die notwendigen Beschlüsse fassen können. Deshalb haben wir im Frühjahr im Gesellschaftsrecht Erleichterungen vorgesehen, die wir jetzt verlängern", erklärte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) in einer Stellungnahme.

Die Verlängerung der Online-Option für Versammlungen über das wahrscheinliche Ende der Corona-Pandemie hinaus macht es sehr wahrscheinlich, dass diese Möglichkeit auch längerfristig bestehen bleiben wird, wie auch Zadić betont. "Die Rückmeldungen zu den im Frühjahr ermöglichten virtuellen Versammlungen waren sehr positiv. Für die Zeit nach der Pandemie wird zu überlegen sein, was wir – nach einer Begutachtung – ins Dauerrecht überführen. Besonders für Start-ups mit einem internationalen Gesellschafterkreis könnten virtuelle Versammlungen hilfreich sein."

Die Geschäftsführung bleibt dazu verpflichtet, die geeigneten technischen Möglichkeiten für virtuelle Versammlungen zu schaffen und alle Gesellschafter zu informieren, heißt es in einer Mitteilung des Justizministeriums. (Eric Frey, 2.12.2020)