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Klarna sorgt für digitalen Zahlungsverkehr und für jede Menge Beschwerden.

Foto: Reuters

Wien – Bei der Arbeiterkammer (AK) regnet es Beschwerden zur schwedischen Bank Klarna. Heuer sind schon 2.000 davon eingelangt. Klarna wickelt für Onlineshops Transaktionen ab, etwa den Kauf auf Rechnung. Oftmals bekamen Konsumenten eine Mahnung, obwohl sie die erste Rechnung oder die Ware noch gar nicht erhalten haben, die Ware retourniert haben oder vom Vertrag zurückgetreten sind. Klarna schaltet laut AK auch rasch Inkassobüros oder Anwälte ein.

Das große Problem sei, dass Klarna Konsumenten nicht antworte, erklärte die AK am Donnerstag in einer Aussendung. Selbst die Kammer hatte mit ihren Schreiben an Klarna kaum Erfolg. "Erst wenn wir beim Inkassobüro oder Anwalt intervenieren, gibt es Lösungen. Aber es ist nicht einzusehen, dass es so weit kommen muss", sagt AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.

Klarna solle die Beschwerden von Kunden ernst nehmen und sei als Zahlungsinstitut außerdem verpflichtet, Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzubieten. Diese Information findet sich im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die darin erwähnte Beschwerdestelle ist in Schweden.

Topthemen

Beschwerden zu Transaktionen im Zahlungsverkehr sind eines der Topthemen in der AK-Konsumentenberatung zum Thema Finanzen/Bank. Im ersten Halbjahr 2020 bezog sich jede fünfte der 23.000 Finanzanfragen darauf. "Online zahlen ist praktisch, aber nicht frei von Risiken", warnt die AK und verweist auf ihre FAQ zum sicheren Bezahlen. Da wird etwa erklärt, dass eine einmal beauftragte Überweisung üblicherweise nicht rückgängig gemacht werden kann, man muss sich in dem Fall mit dem Empfänger über eine Rückbuchung einigen. Auskunft gibt es auch zur missbräuchlichen Verwendung von Bankomat- oder Kreditkarte. (APA, 3.12.2020)