Eines ist klar: Wenn der Staat Betriebe sperrt, trägt er die Verantwortung dafür, die Unternehmen dafür teilweise zu entschädigen. Die Regierung hat das längst erkannt und zeigt sich schon seit Monaten großzügig. Doch ihre Maßnahmen lassen Zielgenauigkeit vermissen.

Geschlossene Betriebe erhalten 50 Prozent Umsatzersatz.
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Wenn beispielsweise ein Gastronom die Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt, keinen Wareneinsatz und auch sonst keine Kosten hat und dafür 80 Prozent Umsatzersatz erhält (künftig 50 Prozent), kann das zu einer satten Überförderung führen. Zumal Take-away- und Lieferservice bei dem ein oder anderen Fastfood-Anbieter nicht unbeträchtliche Einnahmen bringen, die auf die Hilfen gar nicht angerechnet werden müssen.

Für viele Unternehmen wiederum ist der Umsatzersatz nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn bei einer Obergrenze von 800.000 Euro für dieses Instrument liegt der Zuschuss für größere Händler beispielsweise nicht einmal im zweistelligen Prozentbereich. Für die einen zu viel, für die anderen zu wenig, könnte man sagen, oder: Die von Gernot Blümel ausgestaltete Förderung ist nicht treffsicher.

Zudem wundert man sich, dass Österreich das Modell der EU-Kommission nicht stärker verfolgt. Sie erlaubt eine Verlustabdeckung von bis zu drei Millionen Euro. Ein solcher Zuschuss ist nicht nur höher, sondern auch fairer. Denn wer Gewinne schreibt, braucht keine Förderung. (Andreas Schnauder, 4.12.2020)