Branchen-Benimmeregeln für Werbung des Werberats.

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Werberat bestellte Ethik-Senat neuUtl.: Ab sofort aktiv – Für die Überprüfung der Urteilssprüche des ÖWR zuständigWien (APA) –

Der Österreichische Werberat (ÖWR), das Selbstkontrollorgan der Werbebranche, hat in einer Generalversammlung den als Berufungsinstanz fungierenden Ethik-Senat neu bestellt. Die Mitglieder wurden auf die Dauer von drei Jahren eingesetzt, hieß es in eine Aussendung am Freitag. Aufgabe des Ethik-Senats ist die unabhängige Überprüfung der Urteilssprüche des ÖWR.

Als Mitglieder des Ethik-Senats, der seine Entscheidungen mit Zwei-Drittel-Mehrheit trifft, konnten Bernadette Kamleitner, Institutsvorstand Marketing and Consumer Research an der WU-Wien sowie die Rechtsanwälte und Juristen Paul Pichler (Zeitungsverband VÖZ), Klaus Kassai (ORF), Markus Boesch (ProSiebenSat1Puls4/Markus Breitenecker), Gerald Ganzger (VGN) und Ernst Klicka (Markenartikelverband) gewonnen werden. Der neu gewählte Ethik-Senat ist ab sofort aktiv.

"Der Ethik-Senat stellt in unserem System zur Beschwerdebearbeitung eine Berufungsinstanz dar und ist ein wichtiges Qualitätskriterium", so ÖWR-Präsident Michael Straberger. Als unabhängiger Berufungssenat ist er für die Überprüfung der Urteilssprüche des ÖWR zuständig. Wird also ein Unternehmen durch eine Entscheidung der Werberäte aufgefordert, seine Werbemaßnahme einzustellen ("Stopp-Entscheidung des Werberates"), kann es gegen diese Entscheidung Einspruch erheben. Dieser Einspruch muss innerhalb von drei Werktagen vom Ethik-Senat bearbeitet werden. (APA, red, 4.12.2020)