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Freizeitsportler dürfen sich über Lockerungen bei den verordneten Corona-Schutzmaßnahmen freuen. Ab 7. Dezember dürfen Outdoor-Sportstätten für jene Sportarten öffnen, bei deren Ausübung es zu keinem Körperkontakt kommt.

Foto: Hector Vivas/Getty Images/AFP

Wien – Freizeitsportler dürfen sich über Lockerungen bei den verordneten Corona-Schutzmaßnahmen freuen. Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler (Grüne) hat in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium laut einer Aussendung vom Freitagabend erreicht, dass ab Montag (7. Dezember) Outdoor-Sportstätten für jene Sportarten öffnen dürfen, bei deren Ausübung es zu keinem Körperkontakt kommt. Somit sind etwa Eislaufen, Skilanglauf, Golf oder Leichtathletik wieder möglich.

Bei der Sportausübung muss allerdings für jede Person eine Fläche von mindestens zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. Sporteln mit Abstand ist erlaubt, allerdings gelten die Regeln für Veranstaltungen: Es dürfen sich bis zu sechs Personen aus maximal zwei Haushalten treffen, zusätzlich deren minderjährige Kinder oder Minderjährige, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht. Zu anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, sei ein Abstand von einem Meter einzuhalten, hieß es in der Mitteilung aus dem Büro des Ministers.

Appell an Eigenverantwortung

Sportminister Kogler betonte, man habe "sinnvolle Lockerungen" für Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler ermöglicht, weil man alle gesundheitspolitisch vertretbaren Möglichkeiten zur Bewegung im Freien ausschöpfen wolle. "Wir appellieren aber an alle Sportausübenden, mit dieser Lockerungsmaßnahme verantwortungsvoll umzugehen", betonte Kogler. "Schauen wir aufeinander, bringen wir andere und uns selbst nicht in Gefahr. Jeder vermeidbare Freizeitunfall belastet unsere nach wie vor an der Auslastungsgrenze befindlichen Krankenhäuser zusätzlich." (APA, 5.12.2020)