Die Polizei warnt vor professionellen Gedlwäschern.

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Wien – Das Bundeskriminalamt (BK) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) warnen vor professionellen Geldwäschern: Jobsuchende werden gerade jetzt in der Coronakrise verstärkt unter Vorspiegelung falscher Tatsachen als "Finanzagenten" angeworben und über ihre Bankkonten dann Gelder krimineller Herkunft transferiert, die dadurch "gewaschen" werden. Dabei macht sich auch der "Finanzagent" strafbar, betonten BK und FMA.

Die Geldwäscher ködern Menschen auf der Suche nach Jobs oder Nebenbeschäftigungen im Internet und oft mittels Spammails mit vorgeblich guten Verdienstmöglichkeiten und falschen Arbeitsverträgen. Sie müssen als "Junior-Trader" in Kryptowährungen auf ihrem Konto eingelangte Gelder abzüglich einer Provision von rund fünf Prozent in verschiedene Kryptowährungen, meist Bitcoins, wechseln oder sie direkt weitertransferieren. Solche Finanzagenten werden "Money Mules" – Geldtransportesel – genannt.

Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe

Die Erklärungen der Täter über die Herkunft der Gelder variieren und werden an aktuelle Geschehnisse angepasst. In Wirklichkeit, so BK und FMA, stammen sie aus Straftaten von Drogenhandel über Betrug bis zu Steuervergehen. Mit den von den Angeworbenen mitgesendeten Legitimationsdokumenten eröffnen die Kriminellen ohne deren Wissen weitere kriminelle Geldwäsche-Konten.

Das Weiterüberweisen von Geld unbekannter Herkunft habe mit seriösem Trading nichts zu tun, wurde betont und gewarnt: "Personen, die auf derartige Arbeitsangebote eingehen und Gelder weiterüberweisen oder in andere Währungen umtauschen, sind als 'Finanzagenten' strafbar." Sie können wegen Geldwäscherei mit bis zehn Jahren Freiheitsstrafe oder wegen finanzmarktrechtlicher Verwaltungsübertretung mit bis zu 60.000 Euro bestraft werden. (APA, 6.12.2020)