Wildvögel wie Schwäne werden von Zugvögeln mit der Vogelgrippe infiziert. Das wiederum kann heimische Vögel wie Hühner anstecken. Die neue Verordnung soll diese Infektionskette stoppen.

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Das Gesundheitsministerium hat 16 Flachgauer Gemeinden und die Stadt Salzburg zu Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko erklärt. Seit Montag gelten deshalb laut Landesveterinärdirektor Josef Schöchl spezielle Maßnahmen, die eine Ansteckung des hochempfänglichen Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich verhindern sollen, hieß es in einer Aussendung am Sonntagabend.

Konkret geht es um die Gemeinden St. Georgen bei Salzburg, Bürmoos, Lamprechtshausen, Dorfbeuern, Nußdorf am Haunsberg, Berndorf bei Salzburg, Seeham, Mattsee, Obertrum am See, Göming, Oberndorf bei Salzburg, Anthering, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen und die Landeshauptstadt Salzburg. Für alle geflügelhaltenden Betriebe und Personen in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko, egal ob die Haltung kommerziell oder privat ist, gelten die Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung.

Vogelgrippe nicht übertragbar

In ganz Europa, auch im benachbarten Bayern, wurden zuletzt gehäuft Infektionen mit den Virusstämmen H5N8 und H5N5 insbesondere bei Wildvögeln, aber auch in Landwirtschaftsbetrieben festgestellt. Grund dafür dürfte der Zug von Wildvögeln Richtung Süden sein. "Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die gefundenen Virusstämme auf Menschen übertragen werden", sagte Schöchl.

Damit die Tierseuche nicht in heimische Geflügelhaltungen eindringen kann, wurden gefährdete Regionen in Abstimmung mit den Ländern vom Gesundheitsministerium zu Risikogebieten erklärt. Allen Geflügelhaltern im Bundesland Salzburg, insbesondere in der Nähe von Freigewässern, wird dringend die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen empfohlen. Verendet aufgefundene Wasser- und Greifvögel – egal ob im oder außerhalb des ausgewiesenen Risikogebiets – sollen liegen gelassen werden. Der Fundort ist unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Amtstierarzt zu melden. (red, 7.12.2020)