Foto: Faksimile/Kronen Zeitung

Wien – Die "Post von Jeannée" steht dieses Mal "Im Namen der Republik". Die "Kronen Zeitung" veröffentlichte am Montag einen Widerruf, den "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk gegen das Medium und ihren Kolumnisten Michael Jeannée erwirkt hatte. Jeannée hatte in seiner Kolumne am 11. September 2019 unter anderem behauptet, Klenk sei ein "gefährlicher Diffamierer", ein "Verbreiter von Halb- und Unwahrheiten" sowie eine "verderbte Figur".

Wie berichtete, hatte Florian Klenk Jeannée sowohl straf- als auch handelsrechtlich geklagt. In dem Privatanklageverfahren wurde Jeannée kürzlich wegen übler Nachrede und Beleidigung – nicht rechtskräftig – zu 14.400 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon unbedingt, verurteilt. Weitere 6.000 Euro muss die "Kronen Zeitung" an Klenk zahlen.

Das Handelsgericht Wien wiederum hat die "Kronen Zeitung" und ihren Kolumnisten Michael Jeannée im August 2020 verurteilt. Jeannée hatte "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk in seiner Kolumne unter anderem als "verderbte Figur" bezeichnet. Die "Krone" müsse nun einen Widerruf veröffentlichen und die Prozesskosten zahlen.

Der Grund für Jeannées Ausritt waren interne Buchhaltungsunterlagen der ÖVP, die der "Falter" veröffentlicht hatte und die dokumentieren sollten, dass die Partei im Nationalratswahlkampf 2019 die gesetzliche Kostenobergrenze überschreiten würde. (red, 7.12.2020)