Bis zu 2.500 Euro werden für Fucking-Schilder verlangt.

Foto: Screenshot/willhaben.at

Es ist eine der kurioseren Geschichten im österreichischen Gemeindewesen: Fucking, ein Teil der Gemeinde Tarsdorf im oberösterreichischen Bezirk Braunau, ist ob seines Namens – die eher vulgäre Bezeichnung von Geschlechtsverkehr in der englischen Sprache – wider Willen berühmt geworden. Man wurde Tourismusziel, Teil einer Biermarke ("Fucking Hell") und natürlich auch Subjekt so mancherlei Scherze im Netz.

Mit dem Ruhm kam allerdings auch der Ärger. Und statt ein Konzept zur weiteren Verwertung der einschlägigen Namensgebung zu entwickeln, will man angesichts regelmäßiger Diebstähle des Ortsschildes und anderer Probleme nun einen Schlussstrich ziehen. Ab 1. Jänner nennt sich das rund 100 Seelen zählende Dorf auf Beschluss des Gemeinderates Fugging.

Bis zu 2.500 Euro

Doch wer wissen will, wo denn die bisher illegal entwendeten Fucking-Schilder gelandet sind, sollte einen Blick auf Online-Marktplätze wie Willhaben werfen, wo dieser Tage immer wieder Angebote dafür landen. Die Änderung des Ortsnamens dürfte manche Leute auf den Sammlerwert spekulieren lassen, zumal künftig keine originalen Fuckinger Ortstafeln mehr widerrechtlich demontiert werden können.

Wer sich eine solche "Trophäe" anschaffen will, muss mitunter beachtliche, in der Regel vierstellige Summen ausgeben. Gesichtet wurden Angebote mit einem Nennpreis von bis zu 2.500 Euro. Ob die nicht mehr verfügbaren Offerten einen Käufer gefunden haben oder vom Anbieter oder seitens von Willhaben entfernt wurden, ist unklar.

Denkbar ist zudem, dass es sich bei so manchem Angebot nicht um eine originale Ortstafel handelt, sondern um ein neu gefertigtes Schild. Die Anfertigung solcher Tafeln in üblicher Größe kostet bei den meisten Anbietern 150 bis 200 Euro.

Drei Jahre Haft möglich

Vom Diebstahl von Ortsschildern ist jedenfalls dringend abzuraten. Diese zählen zur sogenannten "kritischen Infrastruktur", unter anderem, weil sie Autofahrern eine 50-km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung signalisieren, so kein weiteres Schild andere Vorgaben macht. Es droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. (gpi, 7.12.2020)