CBD-Produkte enthalten im Unterschied zum illegalen Marijuana kein Tetrahydrocannabinol.

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Wien – Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sieht in der Diskussion um CBD-haltige Produkte wieder die EU-Kommission am Zug. "Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Zulassungsanträge von CBD-haltigen Lebensmitten auf EU-Ebene nun zügig bearbeitet werden" betonte Anschober. Bereits in der kommenden Novel Food Arbeitsgruppe, in der alle Mitgliedstaaten vertreten sind, werde man ausdrücklich ersuchen, ausgesetzten Verfahren rasch weiterzubearbeiten.

Keine schädlichen Auswirkungen

"Schließlich müssen wir einerseits gewährleisten, dass den Konsumentinnen und Konsumenten nur sichere CBD-haltige Lebensmittel angeboten werden und andererseits die Hersteller von Hanfprodukten, Rechtssicherheit erlangen", sagte Anschober weiters. Die Novel Food Verordnung regelt die Zulassung von Lebensmitteln, die bisher nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden. Deshalb müssen diese eine Sicherheitsprüfung bestehen, bevor sie auf den Markt gebracht werden.

Dieses Verfahren zur Beurteilung von CBD (Cannabidiol aus der Hanfpflanze, Anm.) hatte die Europäische Kommission vor dem Sommer ausgesetzt. Sie vertrat die Ansicht, bei CBD handle es sich um ein Suchtmittel. Damit wäre eine Vermarktung außerhalb des streng überwachten Handels zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken in allen Mitgliedstaaten verboten. In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat. (APA, 8.12.2020)