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Es wurde ein Urteil gefällt.

Foto: Kai Pfaffenbach / REUTERS

Die neuen Befugnisse der deutschen Sicherheitsbehörden zur systematischen Auswertung der Antiterrordatei sind teilweise verfassungswidrig. Im Bereich der Strafverfolgung sei die sogenannte erweiterte Datennutzung unverhältnismäßig ausgestaltet, teilte das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag mit. Die Richter erklärten die Anfang 2015 in Kraft getretene Regelung in diesem Punkt für nichtig.

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Die Befugnisse bei der Sammlung von Informationen zum internationalen Terrorismus und zur Verhinderung von Anschlägen sind dagegen verfassungsgemäß. Die 2007 eingerichtete Antiterrordatei wird beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt und steht den deutschen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Verfügung. Die Datensammlung soll helfen, durch schnellen Informationsaustausch insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern. In einem ersten großen Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht die umstrittene Datei 2013 grundsätzlich gebilligt, einzelne Vorschriften jedoch für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz musste überarbeitet werden.

Die Verfassungsbeschwerde, über die die Richter jetzt entschieden, richtete sich gegen einen bei der Reform neu eingefügten Paragrafen, der die "erweiterte projektbezogene Datennutzung" regelt. Er erlaubt den Behörden erstmals, über systematische Suchanfragen Querverbindungen zwischen gespeicherten Datensätzen herzustellen, um so neue Erkenntnisse zu gewinnen. Damit das zulässig ist, ist nach der Entscheidung der Richter bei der Strafverfolgung ein "verdichteter Tatverdacht" erforderlich. Das sei durch die beanstandete Regelung nicht sichergestellt.

Der Kläger war derselbe wie beim ersten Urteil, ein pensionierter Richter. Die Verfassungsrichter sahen ihn in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. (APA, 11.12.2020)