Egal ob man Silvester-Fan ist oder nicht, der heurige Jahreswechsel wird ein sehr spezieller.

Foto: APA/HERBERT P. OCZERET

Freitagnacht verkündeten Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) die Corona-Maßnahmen für die Feiertage. Und sie präsentierten die Pläne für die Massentests Anfang des kommenden Jahres. "Gerade im privaten Bereich ist die Ansteckung hoch", betonte Kurz nach einem Treffen mit den Landeshauptleuten. Und: "Das Virus macht vor den Feiertagen keinen Halt." Das Ansteckungsniveau sei nach wie vor zu hoch. Im Jänner, Februar und März würden noch "harte Zeiten" auf die Österreicher zukommen.

Frage: Welche Regelungen gelten aktuell? Wen darf ich derzeit treffen?

Antwort: Derzeit gelten, wie schon vor dem harten Lockdown, der am 6. Dezember ausgelaufen ist, Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren in der Nacht. Von 20 Uhr abends bis 6 Uhr früh darf man die eigenen vier Wände nur mit aus diesen Gründen verlassen: Arbeit, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Hilfe für andere Menschen und Bewegung an der frischen Luft. Tagsüber dürfen sich hingegen maximal sechs Erwachsene plus sechs Kinder aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen.

Frage: Welche Regelungen gelten für Weihnachten?

Antwort: An den Weihnachtsfeiertagen sollen die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelockert werden, damit Familien diese Tage gemeinsam verbringen können. Am 24. und am 25. Dezember dürfen sich daher bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen und gemeinsam Geschenke auspacken – auch nach 20 Uhr.

Frage: Gelten die Lockerungen für die ganzen Weihnachtsfeiertage?

Antwort: Ursprünglich war das angedacht. Wegen des weiterhin hohen Infektionsgeschehens entschied die Bundesregierung jedoch die Ausnahmen auf den 24. und 25. Dezember zu beschränken. Am Stefanitag, den 26. Dezember, gelten wieder die gewohnten Beschränkungen: Aus zwei Haushalten dürfen sich maximal sechs Erwachsene plus sechs Kinder bis 20 Uhr treffen.

Frage: Wie kann ich Silvester feiern?

Antwort: Auch den Jahreswechsel wird man nur in einem kleineren Kreis feiern können, als bisher gedacht. Für die Nacht von 31. Dezember auf den 1. Jänner gilt: Es entfallen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Das heißt, wann man in der Nacht nach einer Einladung nach Hause fährt, ist egal. Jedoch bleiben die Kontaktbeschränkungen aufrecht. Das bedeutet, dass sich – wie an allen anderen Tagen auch – maximal zwei Haushalte in der Größe von insgesamt sechs Erwachsenen plus sechs Kindern zum Anstoßen auf das neue Jahr treffen können.

Frage: Wann kann man sich vor Weihnachten – im Zuge der Massentests – noch testen lassen?

Antwort: Tirol und Vorarlberg haben die Massentestungen bereits abgeschlossen. In allen anderen Bundesländern kann man sich noch auf das Coronavirus testen lassen. In Wien, Kärnten, Salzburg, Niederösterreich und der Steiermark ist das noch bis Sonntag, 13. Dezember möglich. In Oberösterreich hat man bis bis Montag, den 14. Dezember, Zeit. Im Burgenland ist ein Test bis Dienstag, den 15. Dezember, möglich.

Frage: Gibt es einen zweiten Massentest-Termin?

Antwort: Ja. Geplant ist ein zweiter Durchlauf Anfang Jänner. In den meisten Bundesländern soll die Testung von 8. bis 10. Jänner über die Bühne gehen. Wien wird wegen seiner hohen Bevölkerungszahl etwas länger brauchen und die Test-Dauer darum bis zum 17. Jänner ausdehnen.

Frage: Gibt es sonst noch andere Möglichkeiten zum Test vor dem Fest?

Antwort: Ja. Wenn man Symptome hat, kann man in jedem Bundesland weiterhin 1450 anrufen und wird auf das Corona-Virus getestet. Hat man keine Symptome gibt es mittlerweile diverse Möglichkeiten für einen Schnelltest. Beispielsweise in der Apotheke. Dieser kostet rund 30 Euro und dauern nur eine halbe Stunde, bis das Ergebnis vorliegt. Auch sonst gibt es eine große Bandbreite an Schnelltests, DER STANDARD hat einige davon getestet. In Wien gibt es zudem drei gratis Teststraßen der Stadt. Die Teststraße beim Ernst-Happel-Stadion, jene auf der Donauinsel und seit neuem auch die Teststraße im Austria Center Vienna. In letzterer kommen Antigen-Schnelltests zum Einsatz. Bei den anderen beiden muss man gurgeln.

Frage: Gibt es Testungen für bestimmte Berufsgruppen?

Antwort: Ja. Ausgeweitet sollen auch die regelmäßigen Zielgruppen-Testungen werden. So soll künftig nicht nur medizinisches Personal, sondern auch Menschen in körpernahen Dienstleistungen und Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt sowie Pädagoginnen und Pädagogen regelmäßig getestet werden. Und zwar verpflichtend: Ab 8. Jänner sollen sie sich alle zwei Wochen auf Covid-19 testen lassen müssen. Es gebe sehr viele Menschen, die jetzt schon einmal die Woche getestet werden, erklärte Kanzler Kurz Freitagnacht. Dies werde auf weitere Gruppen ausgeweitet – welche, das wird noch definiert. Es sollen aber nicht nur Lehrerinnen und Lehrer und körpernah Tätige sein.

Frage: Und was ist mit besonders stark betroffenen Regionen?

Antwort: In besonders betroffenen Regionen, für die wird noch ein Inzidenzwert definiert werden soll, wird eine Massentestung vorgenommen werden. Diese kann die Quarantäne ersetzen.

Frage: Soll die Maskenpflicht ausgeweitet werden?

Antwort: Die Bundesländer erhalten künftig die Möglichkeit, eine Maskenpflicht in stark frequentierten Zonen auch im Freien einzuführen. Die Plätze sollen die Länder selbst bestimmen können, etwa gutbesuchte Einkaufsstraßen. Aber etwa auch bei Märkten oder in manchen Erholungsgebieten in den Städten, kann sich die Regierung eine Maskenpflicht vorstellen.

Frage: Wie sieht es mit dem Mund-Nasen-Schutz am Arbeitsplatz aus?

Antwort: Diejenigen, die eine Möglichkeit dazu haben, sollen weiterhin im Home Office arbeiten. Für alle, die an ihren Arbeitsplatz müssen, soll künftig dort die Maskenpflicht eingeführt werden. Jedoch nur dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. (ook, 12.12.2020)