In der betroffenen Wistron-Fabrik wird das iPhone SE hergestellt.

Foto: AFP/Manjunath Kiran

Während eines Schichtwechsels soll vergangenen Samstag Arbeitern in einer Wistron-Fabrik im indischen Narasapura aufgefallen sein, dass ihr Lohn gekürzt wurde. Es soll nicht das erste Mal gewesen sein, dass nicht der ursprünglich versprochene Betrag ausbezahlt wurde.

Ein großer Teil der 2.000 Nachtschicht-Arbeiter randalierte daraufhin aus Protest. Dabei kam es zu Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen, der Fertigungsmaschinerie, aber auch von Firmenfahrzeugen, berichtete der STANDARD. Nachdem ein Polizeieinsatz den Aufstand beenden konnte, will nun Apple eine Verletzung seiner Richtlinien für Zulieferer untersuchen.

Die andere Seite

Wistron betont unterdessen, die Arbeiter über Personalagenturen engagiert zu haben, die auch die Auszahlung des Gehalts handhaben. Diese Agenturen sollen rechtzeitig die volle Zahlung erhalten haben, berichtet "Techradar". Geht es nach Wistron, könnten die Aufstände also Resultat eines Streits zwischen den beauftragten Agenturen und deren Angestellten sein. Dennoch sei der Vorfall für den Konzern kein Streik, sondern eine Straftat.

Richtlinien nicht eingehalten?

Apple kündigte an, die Einhaltung seiner Richtlinien für Zulieferer zu überprüfen, berichtet die "Economic Times". Denn eine der festgelegten Regeln besagt, dass auch Personalagenturen eine pünktliche und korrekte Bezahlung der Arbeiter garantieren müssen. Im Detail will Apple Unstimmigkeiten zwischen vereinbartem und ausgezahltem Gehalt untersuchen. Außerdem sei eine Überprüfung der Überstunden angekündigt worden, berichtet die Zeitung.

Auswirkungen auf die iPhone-Produktion in Indien soll der Vorfall keine haben, so "Techradar". Denn in der betroffenen Fabrik wird ausschließlich das iPhone SE 2020 hergestellt, Wistron habe allerdings noch weitere Werke im Land. Die Polizei kündigte unterdessen ebenfalls eine Untersuchung des Vorfalls an. Welche Auswirkungen dies für die betroffenen Arbeiter haben wird, bleibt abzuwarten. (red, 14.12.2020)