Zukünftig gilt in Deutschland eine Aktualisierungspflicht für Smartphones.

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Das deutsche Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, bei dem beispielsweise Smartphones, die ein Konsument über einen Händler erwirbt, eine Aktualisierungspflicht erhalten. Das bedeutet, zukünftig müssen Verkäufer nach der Übergabe auch die Funktionsfähigkeit und die IT-Sicherheit nach dem abgeschlossenen Verkauf gewährleisten.

Problemlose Nutzung muss sichergestellt werden

Bereits 2019 beschloss das EU-Parlament die Richtlinie für Online- und traditionellen Einzelhandel, jetzt wird sie in deutsches Recht überführt. Sie schließt den Kauf etwa von intelligenten Haushaltsgeräten, smartem Spielzeug, Computern, Smartphones, Tablets, vernetzten TV-Geräten, Smart-Watches, Saugroboter, Fitness-Trackern und Spielekonsolen ein. Auch gilt die Neuerungen für Apps, die bereits am Anfang bei einem Gerät mitgeliefert werden. Wird etwa ein Smart-TV mit einer bestimmten Applikation beworben, muss der Verkäufer die Sorge tragen, dass diese Aktualisierungen erhalte. Die Dauer soll abhängig sein von der Art und des Zwecks der Waren und der digitalen Funktionen.

Eine exakte Zeitspanne findet sich im Gesetzestext nicht, sie solle aber jedenfalls "angemessen" ausfallen. In seinen eigenen Kalkulationen geht das Ministerium von fünf Jahren aus. Wer ein Smartphone oder Tablet kauft, soll davon ausgehen können, dass er oder sie das Gerät auch noch lange nach dem Kauf problemlos und sicher nutzen kann" meint die zuständige Justizministerin Christine Lambrecht zu heise.de.

Garantiebestimmung wird aktualisiert

Ebenso gilt die neue Vereinbarung für Geräte, die nicht dauerhaft mit dem Internet verbunden sind. Jedoch bietet die Reform keine Handhabe gegen die Praxis der Hersteller, bei ihre Updatepolitik zwischen hochpreisigen und günstigeren Modellen zu unterscheiden. Denn diese werden meist unterschiedlich oft mit Updates versorgt.

Außerdem sollen die Garantiebestimmungen ergänzt werden. Für den Kunden soll dort deutlich hervorgehen, dass eine Garantie die bestehenden Gewährleistungsansprüche unberührt lässt. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie spätestens bis zum 1. Juli 2021 umsetzen. (red, 14.12.2020)