Am Mittwoch landen die neuen Corona-Maßnahmen im Nationalrat.

Foto: Matthias Cremer

Wien – Die Regierung will am Mittwoch mehrere Verordnungen und Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen, die am Dienstag bereits detailliert bekannt wurden. Die Verkündung neuer Maßnahmen soll erst gegen Ende dieser oder Anfang nächster Woche stattfinden. Am Mittwoch sollen die fertigen Verordnungen zu den neuen, strengeren Einreisebestimmungen sowie zu den Umständen, wie Weihnachten und Silvester begangen werden können, den Nationalrat passieren. Die neue Verordnungen sollen nun schon am 17. und nicht erst am 20. Dezember in Kraft treten.

Weihnachten ohne Maske

Für die Weihnachtsfeiertage wird es gelockerte Kontaktbeschränkungen geben. Am 24. und 25. Dezember dürfen sich demnach bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Die Ausgangsbeschränkung ab 20 Uhr wird für die beiden Tage ebenfalls ausgesetzt. Außerdem gilt die Maskenpflicht an diesen beiden Tagen nicht, wenn es um Treffen von Privatpersonen in Innenräumen geht.

Zu Silvester soll es ebenfalls eine Ausnahme hinsichtlich Personenanzahl und Ausgangsbeschränkung geben – wobei bereits zu hören ist, dass die Silvesterausnahme bei steigenden Zahlen wieder fallen könnte. Die aktuelle Regelung – eigene Verordnung gibt es für den Jahreswechseln noch keine – sieht maximal sechs Erwachsene und sechs Kinder vor. Zudem gelten die Ausgangsbeschränkungen in dieser Nacht nicht.

Ausnahme für Pflegekräfte

Mit besonderer Spannung wurde die Regelung zur Einreise aus dem Ausland über die Weihnachtsfeiertage erwartet. Sie betrifft einerseits zahlreiche Familien mit Angehörigen im Ausland, aber etwa auch die 24-Stunden-Pflege hängt von dieser Regelung ab, da Pflegepersonal aus dem Ausland ebenfalls von den Quarantänebestimmungen betroffen wäre.

Für Letzteres wird es nun eine Ausnahmeregelung geben, wie das Gesundheitsministerium am Dienstag bekanntgab. Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen – dies betrifft auch 24-Stunden-Pflegerinnen –, dürfen ohne Restriktionen ins Land. Eigentlich gilt ab 19. Dezember, dass jeder, der einreist, mindestens zehn Tage in Quarantäne muss. Auch aus humanitären Gründen kann eingereist werden. Diplomaten und medizinische Begleitpersonen dürfen ebenfalls ins Land kommen, ohne Quarantäne befürchten zu müssen.

Spezielle Gründe für Familien

Ohne Test kommen können auch jene, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen. Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen, also wenn es keine regelmäßigen Besuche gibt oder jemand nur für eine Weihnachts- oder Silvesterfeier mit der Familie einreisen will, gilt die Zehn-Tage-Quarantäne.

Der große Unterschied zu den anderen Gruppen wie Pendlern oder Passagieren aus sicheren Ländern: Bei Einreise ist ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen, das einen negativen PCR- oder Antigentest bestätigt und bei dem die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt. Wird erst in Österreich getestet, wobei auch ein Antigentest möglich ist, endet die Quarantäne mit Vorliegen des negativen Ergebnisses.

Länder mit geringer Belastung und Enklaven

Ausnahmen gibt es auch für Personen, die aus jenen wenigen Ländern anreisen, deren Corona-Belastung noch immer gering ist und die auch keinen negativen Test vorweisen müssen. Das sind Reisende aus Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, dem Vatikan und als einzige EU-Staaten Finnland und Irland. Allerdings müssen sie sich dort zehn Tage davor ununterbrochen aufgehalten haben. Es geht also nicht, dass man beispielsweise aus Schweden über den Umweg Finnland nach Österreich kommt und so die Quarantäne vermeidet.

Ebenfalls ohne Restriktionen einreisen dürfen Menschen, die regelmäßig pendeln, wobei Personenbetreuer hier ausgenommen sind. Ausgenommen sind zudem Personen, die in die Enklaven Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen.

Wer von Österreich schon genug hat, aber noch in Quarantäne ist, erhält mit der Verordnung die Möglichkeit, das Land wieder zu verlassen: "Die Quarantäne kann zum Zweck der Ausreise aus Österreich vorzeitig beendet werden, wenn sichergestellt ist, dass bei der Ausreise das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert wird", heißt es in dem Papier.

Antiterrorpaket soll vorliegen

Außerdem soll am Mittwoch das Antiterrorpaket vorliegen, das die Regierung unmittelbar nach dem Terroranschlag in Wien geschnürt und seitdem mehrfach verschoben hat. In ihrer Punktation zur Bekämpfung des politischen Islam hatte die Regierung eine "Ergänzung der Straftatbestände zur effektiven Bekämpfung des religiös motivierten politischen Extremismus" angekündigt. Außerdem ist die vorbeugende elektronische Überwachung entlassener Gefährder sowie die Unterbringung terroristischer Straftäter im Maßnahmenvollzug geplant.

Weiters angekündigt wurden die Möglichkeit zur Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach einer Terrorverurteilung, Führerscheinentzug und strengere Waffengesetze. Fraglich war allerdings, ob diese Vorhaben auch juristisch umgesetzt werden können. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bekräftigte, dass der Kampf gegen den politischen Islam kein Kampf gegen eine Religion, sondern gegen Extremisten sei. (Michael Völker, Steffen Arora, 15.12.2020)